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Kitas und Schulen geschlossen - Neue Verordnung

Notversorgung eingerichtet

Viele Eltern sind in der vergangenen Woche vor fast unlösbare Aufgaben gestellt worden. Die Kindertagesstätten werden geschlossen, eine Betreuung durch die Großeltern ist in Zeiten von Corona zu riskant. Was tun? Nun ist die Schließung der Kitas offiziell.

Mit Datum vom 15.03.2020 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration am späten Nachmittag einen Erlass zur Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen veröffentlicht, der bereits zum 16.03.2020 in Kraft trat.

  • die grundsätzliche Schließung ist für Montag, 16. März zunächst bis 19. April angeordnet
  • seit dem 18. März gibt es eine Notbetreuung, aber nur für Kinder im Alter bis zu 11 Jahren, deren Eltern sogenannte Schlüsselpersonen sind.
  • seit dem  25.03.2020 ist eine Notbetreuung für Kinder zu gewähren, unabhängig davon, ob der zweite Personensorgeberechtigte zum Kreis der Schlüsselpersonen gehört, wenn ein Personensorgeberechtigter in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist.

Für den Nachweis der Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe benötigen Sie ein Formular. Diese werden von den Jugendämtern veröffentlicht und sind in den Einrichtungen erhältlich.

Mit der Veröffentlichung des Erlasses und der damit ergangenen Weisung werden alle bisherigen Verfügungen und Mitteilungen unwirksam.

Erlass des Ministeriums vom 24. März zum Download
Erlass des Ministeriums vom 15. März zum Download
Schreiben zur Umsetzung des zweiten Erlasses Download
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