map_simpleBistumskarteJetzt spenden

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 29 Richtlinie zur Erreichbarkeit der Seelsorger in den größer gewordenen  Pfarreien

Die Erreichbarkeit der Seelsorger in unseren neuen Pfarreien ist eine grundlegende und unverzichtbare Voraussetzung der Pastoral in unserem Bistum. Es darf nicht sein, dass Gemeindemitglieder oder andere Personen den Eindruck haben, dass kein Seelsorger erreichbar ist. In vielen Pfarreien ist in einer guten Weise für die Erreichbarkeit der Seelsorger gesorgt. Leider ist das aber nicht in jeder Pfarrei der Fall. Deshalb erwartet der Bischof, dass in allen Pfarreien folgende Richtlinie beachtet und umgesetzt wird.

1. Die Zeiten und Orte, an denen ein Seelsorger ggf. über das zentrale Pfarrbüro verbindlich erreichbar ist, sind in der Pfarrei bekannt zu geben
a) im Pfarrbrief
b) im Schaukasten oder/und an Hinweistafeln an den Pfarrhäusern
c) auf der Internet-Seite der Pfarrei.

2. In Büros von Pfarrhäusern/Gemeindehäusern, die nicht ständig besetzt sind, ist
a) ein Anrufbeantworter zu schalten, aus dessen Ansage hervorgeht, unter welcher Telefonnummer und zu welchen Zeiten ein Seelsorger ggf. über das zentrale Pfarrbüro  der Pfarrei erreichbar ist, oder besser
b) eine Rufumleitung zum zentralen Pfarrbüro beziehungsweise zu einem der pastoralen Mitarbeiter zu schalten.

3. Im zentralen Pfarrbüro einer Pfarrei beziehungsweise dem Pfarrhaus, in dem der kanonische Pfarrer wohnt, ist in Zeiten der Abwesenheit
a) ein Anrufbeantworter zu schalten, der nach Rückkehr abgehört wird, oder
b) eine Rufumleitung auf das Handy des Pfarrers oder eines anderen pastoralen Mitarbeiters zu schalten.

Die Pfarrer der Pfarreien sind aufgefordert, dem Prozessbereich 2 per Brief oder Email bis zum 15.03.2011 mitzuteilen, wie die Erreichbarkeit in ihrer Pfarrei geregelt worden ist.

Magdeburg, 01.02..2011
Raimund Sternal
Generalvikar

Nr. 30 Bistumsversammlung

In der Anlage finden Sie einen Brief, der die Arbeitsweise der Bistumsversammlung erläutert. Wir bitten um wohlwollende Kenntnisnahme.

Nr. 31 Wahlergebnis der Wahlen zur Regional-KODA Nord-Ost 2010  - Mitarbeiterseite

Wahlergebnis der Wahlen zur Regional-KODA Nord-Ost 2010 Mitarbeiterseite

Am 17. Dezember 2010 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
- abgegebene Stimmen insgesamt: 394 davon gültig: 379
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
- Frau Gerdsen-Neumann, Kea 113 Stimmen
- Herr Kußmann, Thomas 100 Stimmen
- Frau Eggert, Andrea 92 Stimmen
- Frau Schmoock, Regina 74 Stimmen

Gewählt sind Kea Gerdsen-Neumann und als zweite Vertreterin Andrea Eggert.

Laut §10 Abs. Wahlordnung darf der zweite Dienstnehmervertreter nicht derselben Berufsgruppe angehören wie der mit den meisten Stimmen. Dies ist aber bei Thomas Kußmann der Fall, der wie Kea Gerdsen-Neumann Lehrer am Elisabeth-Gymnasium Halle ist und damit zur Gruppe kirchliches Bildungswesen gehört.

Damit ist Andrea Eggert, die von der Stimmenzahl mit 92 Stimmen an dritter Stelle steht, als zweite Dienstnehmervertreterin gewählt. Sie wird als Erzieherin der Kindertageseinrichtung St. Gertrud in Lutherstadt Eisleben der Gruppe sozial-caritative Dienste zugeordnet.

Themen und Partnerportale