Was tun, wenn der Verdacht auf sexualisierte Gewalt vorliegt?
Zuständige umgehend informieren – Intervention (bei Sexualisierter Gewalt)
Der Vorsitzende der Kommission zur Prüfung von Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt, Herr Dr. Nikolaus Särchen, ist umgehend zu informieren. Sollte dieser nicht erreicht werden können, wird der Bischof, der Generalvikar oder der Personalreferent informiert. Diese leiten die Information an den Vorsitzenden der Kommission oder ein anderes Kommissionsmitglied weiter. Alle weiteren notwendigen Schritte veranlasst der Vorsitzende der Kommission.
Kontaktdaten Kommission:
- E-Mail zum Vorsitzenden der Kommission
- Kontakt zu: Bischof Dr. Gerhard Feige | Generalvikar Dr. Bernhard Scholz | Personalreferent Ordinariatsrat Thomas Kriesel
Antragsformulare und Informationen zur Anerkennung des Leids finden Sie auf der folgenden Seite.
Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (18.11.2019) / Download