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Dokumente des Bischofs

Nr. 64 Aufruf zur Kollekte am Gründonnerstag

Liebe Schwestern und Brüder, die Zahl der sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen wächst nicht nur in den Ländern der so genannten Dritten Welt und in Osteuropa, sondern auch in den wohlhabenden Industriestaaten. Arme Kinder haben in unserer reichen Gesellschaft schlechte Bildungschancen, hoffnungslos ist ihre Lage in den ärmeren Ländern.
Für uns Christen sind die Armen eine ständige Anfrage. Solidarität mit den Verletzlichsten der Gesellschaft, den Kindern, ist angesagt. Alle Kinder werden in gleicher Weise von Gott geliebt, sie sollen ein Leben in Fülle haben, ein Leben der Freude, der Hoffnung und Sinnerfüllung.
Chancenlose, perspektivlose Kinder und Jugendliche sind eine Anfrage an die ganze Gesellschaft. Die zunehmende Ungleichheit innerhalb der Gesellschaft aber auch weltweit, sind der Nährboden für Gewaltbereitschaft, Kriminalität und Terrorismus.
Partnerschaftsaktion Ost engagiert sich für Kinder und Jugendliche in sozial schwachen und aus zerrütteten Familien, für Straßen- und Heimkinder in Osteuropa. Wir wollen unseren Wohlstand teilen und somit für die Benachteiligten eine bessere Zukunft mitgestalten.
Ich bitte Sie, unsere Schwestern und Brüder im Osten Europas in Ihr Gebet einzuschließen und vertraue darauf, dass Sie auch in diesem Jahr in der Gründonnerstagskollekte großzügig und wohlwollend spenden.

Dr. Gerhard Feige
Bischof

Dieser Aufruf soll am Samstag, dem 9. April und am Sonntag, dem 10. April 2011 in allen Gottesdiensten verlesen werden.

Nr. 65 Änderung der Satzung des Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrates  des Bistums Magdeburg

Änderung § 1 Abs. 1 Nr. 2:
2. Acht Mitglieder, die gemäß der Wahlordnung in Wahlbezirken durch Vertreter der Kirchenvorstände gewählt werden und nicht Priester sein dürfen;

Änderung § 1 Abs. 1 Nr. 6:
6. Der Finanzreferent und der Vermögensverwalter des Bistums;

Änderung § 4 Abs. 2, 2. HS:
(2) … oder wenn der Bischof ein Mitglied nach § 1 Abs. 1 Ziffer 6 und 7 aus dem Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat entlässt.

Magdeburg, 01. April 2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 66 Änderung der Wahlordnung für den Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat des Bistums Magdeburg

Änderung § 3 Abs. 1
(1) Für die Wahlen werden folgende Wahlbezirke gebildet:

  • Wahlbezirk 1 Dekanat Magdeburg
  • Wahlbezirk 2 Dekanat Halle
  • Wahlbezirk 3 Dekanat Dessau
  • Wahlbezirk 4 Dekanat Egeln
  • Wahlbezirk 5 Dekanat Halberstadt
  • Wahlbezirk 6 Dekanat Merseburg
  • Wahlbezirk 7 Dekanat Stendal
  • Wahlbezirk 8 Dekanat Torgau

Im Übrigen wird die Formulierung „Kirchengemeinden“ im gesamten Text durch die Formulierung „Pfarreien“ ersetzt.

Magdeburg, 01.04.2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 67 Änderungen für die Geschäftsordnung des Arbeitsausschusses Vermögensverwaltung

Änderung zu § 1 dritter Anstrich:
„- zwei Mitglieder, die der Bischof beruft und in den Ausschuss entsendet.“
Der weitere Teilsatz entfällt.

Neuformulierung für § 3:

 § 3 Amtszeit
(1) Die Amtszeit beginnt mit der ersten Sitzung
des Ausschusses.
(2) Die Mitgliedschaft endet
- mit Ablauf der Amtszeit des Kirchensteuer- und
Vermögensverwaltungsrates,
- bei Rücktritt des Mitgliedes,
- wenn der Diözesanbischof ein Mitglied des Ausschusses abberuft,
- wenn der Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat durch ordnungsgemäßen Beschluss
ein gewähltes Mitglied des Ausschusses abberuft,
- wenn die Mitgliedschaft im Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat endet.
(3) Scheiden gewählte Ausschussmitglieder während der Amtszeit aus, so tritt für die Amtszeit ein gewähltes Ersatzmitglied ein.

Änderung zu § 4 Abs. 1: (1) „Der Ausschussvorsitzende beruft den Arbeitsausschuss zu den Sitzungen ein, sooft es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte erforderlich ist.“ Der weitere Teilsatz danach entfällt.

Änderung zu § 8 Abs. 2: Der zweite Absatz entfällt.

Magdeburg, 01. April 2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Zu den unter Nr. 65-67 veränderten Regelungen für den Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat finden Sie eine Lesefassung im geschützten Bereich des Internet-Auftritts unter „Rechtshandbuch“.

Nr. 68 Neuwahl des Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat

Gemäß § 1 der Wahlordnung für den Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat des Bistums Magdeburg vom 01. April 2011 ordne ich hiermit die Neuwahl der 8 Mitglieder und der 8 Ersatzmitglieder des Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrates an. Der Ablauf der Wahl ist entsprechend den Vorgaben der Wahlordnung (vgl. §§ 3-6) zu gestalten.

Magdeburg, 01. April 2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

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