Nr. 85 Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 09.12.2010
In der Sitzung am 09.12.2010 in Berlin hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes beschlossen: Download der des Beschlusses
Nr. 86 Beschluss der Unterkommission der Regionalkommission Ost zu Antrag 32
Antrag 32
Regionalkommission Ost
Caritasverband e.V.
Langer Weg 65 – 66
39112 Magdeburg
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Caritasverbandes e.V., Langer Weg 65 – 66, 39112 Magdeburg, wird in Abweichung von Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR im Kalenderjahr 2011 keine Weihnachtszuwendung gezahlt.
Die mit Beschluss vom 09.11.2010 einbehaltene Weihnachtszuwendung 2010 wird mit der Vergütung für den Monat Juni 2011 an die von der Stundung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der o.g. Einrichtung wird in Abweichung von § 7 der Anlage 14 zu den AVR im Kalenderjahr 2011 kein Urlaubsgeld gezahlt.
Auf betriebsbedingte Kündigungen – mit Ausnahme solcher im Sinne von § 30a MAVO – wird während der Laufzeit des Beschlusses verzichtet, soweit die Mitarbeitervertretung solchen Kündigungen nicht ausdrücklich zustimmt.
Ausgenommen von der Absenkung sind solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die die Nichtzahlung eine unbillige Härte darstellt. Der Dienstgeber prüft und entscheidet gemeinsam mit der zuständigen Mitarbeitervertretung über das Vorliegen eines Härtefalles aufgrund eines Antrags des/der betroffenen Mitarbeiters/Mitarbeiterin.
Während der Laufzeit dieses Beschlusses wird zwei Mitarbeitervertretern ein Gaststatus im Aufsichtsgremium des Caritasverbandes e.V. gewährt.
Die Laufzeit des Beschlusses endet am 30.06.2012.
Die Änderung tritt am 8.3.2011 in Kraft.
Magdeburg, 26.04.2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof