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Dokumente des Bischofs

Nr. 96 Bistumswallfahrt am 04. September 2011

Der Einladungsbrief des Bischofs und der Informationsbrief mit den organisatorischen Hinweisen zur Bistumswallfahrt liegen dem Amtsblatt bei. Das Wallfahrtsplakat wird mit dem Amtsblatt Juli verschickt.

Nr. 97 Beschluss der Unterkommission der Regionalkommission Ost

Zu Antrag 34/RK Ost Caritasverband für das Dekanat Magdeburg e. V., Max-Josef-Metzger-Straße 1a, 39104 Magdeburg

Für das Jahr 2011 erfolgt in Abweichung von Anlage 14 der AVR keine Zahlung von Urlaubsgeld und in Abweichung von Abschnitt XIV der Anlage 1 der AVR keine Zahlung der Weihnachtszuwendung.
Auf betriebsbedingte Kündigungen – mit Ausnahme solcher im Sinne von § 30a MAVO – wird während der Laufzeit des Beschlusses verzichtet, soweit die Mitarbeitervertretung solchen Kündigungen nicht ausdrücklich zustimmt. Mitarbeiter, die während der Laufzeit dieses Beschlusses aufgrund betrieblicher Veranlassung aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, erhalten die durch den Beschluss einbehaltenen Vergütungsbestandteile mit der Vergütung für den Monat ihres Ausscheidens nachgezahlt.
Der Dienstgeber informiert die Mitarbeitervertretung während der Laufzeit dieses Beschlusses über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Einrichtung, so dass ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Die Regionalkommission versteht darunter insbesondere, dass der Dienstgeber die Mitarbeitervertretung regelmäßig, mindestens vierteljährlich, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen i. S. v. § 27 a MAVO schriftlich unterrichtet, sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darstellt. 
Der Dienstgeber setzt einen Wirtschaftsausschuss ein, der mit Vertretern des Trägers und der MAV paritätisch besetzt ist, mindestens vierteljährlich tagt und in allen unternehmerischen Fragen ein Anhörungsrecht hat. Die Mitarbeitervertretung kann eine/n betriebswirtschaftlichen Berater/in im Einzelfall zu den Beratungen hinzuziehen.
Sollte das Betriebsergebnis des Jahres 2011 bei Bilanzierungskontinuität und lediglich steuerlich zulässigen Rückstellungen einen Überschuss ausweisen, wird der überschießende Betrag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einem zwischen der Geschäftsführung und der Mitarbeitervertretung zu vereinbarenden Schlüssel ausgezahlt. 
Von Kürzungen der Vergütung sind solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgenommen, für die die Nichtzahlung eine unbillige Härte darstellt. Der Dienstgeber prüft und entscheidet gemeinsam mit der MAV das Vorliegen eines Härtefalles aufgrund eines Antrages der betroffenen Mitarbeiter.
Der Dienstgeber setzt sich dafür ein, dass einer/einem Mitarbeitervertreter/in während der Laufzeit des Beschlusses der Gaststatus im zuständigen Aufsichtsgremium der Einrichtung gewährt wird.
Der Dienstgeber gewährt zwei Mitarbeitervertretern Gaststatus in der bestehenden Arbeitsgruppe zur Zukunft von Gut Glüsig.
In individuellen Härtefällen entscheiden die Geschäftsführung und die Mitarbeitervertretung gemeinsam, ob von der beantragten Regelung im Einzelfall abgewichen werden kann.

Die Laufzeit des Beschlusses endet am 30.06.2012.
Die Änderung tritt am 19.04.2011 in Kraft.

Magdeburg, 25.05.2011
Dr. Gerhard Feige 
Bischof

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