Nr. 144 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer
Laut Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom April 1992 (Prot. Nr. 5) sollen für die Zwecke der kirchlichen Statistik Deutschlands die Gottesdienstteilnehmer einheitlich am zweiten Sonntag im November (13.11.2011) gezählt werden. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl. Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdiensteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende).Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2011 unter der Rubrik „Gottesdiensteilnehmer am zweiten Sonntag im November“ (Pos. 3) einzutragen.
Nr. 145 Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am 2. November
Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung von entscheidender Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten um ein empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen. (Renovabis schickt Ihnen dazu ein Plakat mit Hinweis). Die Kollekten-Gelder sollen (innerhalb von 14 Tagen) mit dem Vermerk „Allerseelen-Kollekte 2011“ an das Bistum überwiesen werden an Die Bistumskasse leitet die Beträge an Renovabis weiter.