Nr. 162 Einladung zum 19. November 2011
Bischof Gerhard begeht am 19. November 2011 seinen 60. Geburtstag. Dazu laden wir in seinem Auftrag herzlich ein.
Nr. 163 Ergebnis der Wahlen zum Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat
Die Wahlen zum Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat 2011 haben mit folgendem Ergebnis abgeschlossen. Folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder wurden gewählt:
für das Dekanat Dessau
Mitglied: Gabriele Sanetra
Ersatzmitglied: Thomas Keitzl
für das Dekanat Egeln
Mitglied: Stefan König
Ersatzmitglied: Burkhard Kanngießer
für das Dekanat Halberstadt
Mitglied: Arnold Weisbrich
Ersatzmitglied: Manfred Beitlich
für das Dekanat Halle
Mitglied: Volker Maulhardt
Ersatzmitglied: Dr. Jürgen Fox
für das Dekanat Magdeburg
Mitglied: Luzia Horst
Ersatzmitglied: Peter Nelkowski
für das Dekanat Merseburg:
Mitglied: Katrin Rückschloß
Ersatzmitglied: Ulrich Vahlhaus
für das Dekanat Stendal
Mitglied: Peter Wetzel
Ersatzmitglied: Elisabeth Nortmann
für das Dekanat Torgau
Mitglied: Daniela Winkler
Ersatzmitglied: Andreas Könitz
Nr. 164 Schlüsselzuweisungen 2012
Die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Haushaltsjahr 2012 erfolgt nach dem bekannten Säulenmodell. Die Zuweisungsfaktoren für die Säulen werden festgeschrieben. Somit beträgt der Zuweisungsfaktor für den flächenbezogenen Anteil (territoriale Gegebenheiten) 11,50 Euro pro km²; für den immobilienbezogenen Anteil (Gemeinderäume in Nutzung für pastorale Zwecke) 8,00 Euro pro m² und für den katholikenbezogenen Anteil 5,00 Euro pro Katholik.
Die Zuweisungsbeträge für die Pfarreien verändern sich auch auf Grund der Aktualisierung der Katholikenzahlen. Das Berechnungsschema der konkreten Schlüsselzuweisung pro Pfarrei wird Anfang November per Post an alle Pfarreien geschickt.
Nr. 165 Etat 2012
Der Etat ist bis zum Ende des Jahres 2011 durch den Kirchenvorstand | Verwaltungsausschuss zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und anschließend dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen. (bitte darauf achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen). Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Etat in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Sollten die geplanten Ausgaben höher sein als die zu erwartenden Einnahmen, kann der Etat grundsätzlich nicht bestätigt werden. Durch geeignete Darstellung der Verwendung bisheriger Rücklagen zur Deckung des Haushaltes ist eine Genehmigung möglich. Sollte sich im laufenden Haushaltsjahr zeigen, dass der Haushaltsplan um mehr als 10 Prozent überschritten wird, so ist ein Nachtragshaushalt zu beschließen und genehmigen zu lassen.
Nr. 166 Etat 2012 für Kindertagesstätten
Der Etat der Kindertagesstätten ist bis Ende des Jahres durch den Kirchenvorstand | Verwaltungsausschuss zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und bis spätestens 31.03.2012 dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen. Als Kirchenvorstandsbeschluss wird das Deckblatt anerkannt. Es ist darauf zu achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen. Für das Jahr 2012 können den Kindertagesstätten wieder Zuschüsse zum Trägeranteil in Höhe der Zuweisung des Jahres 2011, in begründeten Fällen auch darüber hinaus, gewährt werden. Diese sind zusammen mit der Vorlage des Etats zu beantragen.
Nr. 167 Kollektenplan 2012
Für die Pfarreien liegt der Kollektenplan 2012 in doppelter Ausführung bei. Bitte überweisen Sie alle Kollekten zeitnah an das Bistum Magdeburg, damit die Weiterleitung an die Hilfswerke entsprechend erfolgen kann.