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Dokumente des Bischofs 

Nr. 182 Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 wird die Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung im Bistum Magdeburg für Studierende der Katholischen Theologie mit dem Berufsziel Religionslehrer/-in in Kraft gesetzt. Der Wortlaut ist im Einzelnen in der Anlage zu diesem Amtsblatt ersichtlich. Diese Anlage ist Bestandteil des Amtsblatts.

Magdeburg, 01. Dezember 2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Download der Ordnung

Nr. 183 Missio-canonica-Ordnung

Mit Wirkung vom 01. Dezember 2011 wird Ordnung für die Verleihung und den Entzug der Missio canonica und der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für Lehrkräfte des Unterrichtsfaches Katholische Religion im Bistum Magdeburg in Kraft gesetzt. Der Wortlaut ist im Einzelnen in der Anlage zu diesem Amtsblatt ersichtlich. Diese Anlage ist Bestandteil des Amtsblatts.

Magdeburg, 01. Dezember 2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Download der Ordnung

Nr. 184 Mitarbeitervertretungsordnung

Mit Wirkung vom 01. Dezember 2011 wird Mitarbeitervertretungsordnung – MAVO - in Kraft gesetzt. Der Wortlaut ist im Einzelnen in der Anlage zu diesem Amtsblatt ersichtlich. Diese Anlage ist Bestandteil des Amtsblatts.

Magdeburg, 01. Dezember 2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Download der Ordnung (PDF 4MB)

Nr. 185 Neuordnung der Priesterbildung bis zum Pfarrexamen (Zweite Bildungsphase ¾ zweite Stufe) in den ostdeutschen Diözesen

Im Hinblick auf die Struktur der Weihekurse der vergangenen Jahre und im Sinne einer weiteren Profilierung der zweiten Stufe der Zweiten Bildungsphase innerhalb der Rahmenordnung für die Priesterbildung der DBK aus dem Jahre 2003 haben sich die Verantwortlichen für die Priesterfortbildung der (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg auf eine Neuordnung der o. g. Bildungsphase geeinigt.
Die Fortbildung der Kapläne wird künftig durch das Priesterseminar Erfurt organisiert und besteht aus einem modularisierten Zyklus von sechs Ausbildungseinheiten, die in den einzelnen (Erz-)Diözesen stattfinden. Die zweite Stufe der Zweiten Bildungsphase sollte binnen 3 Jahren durchlaufen werden ¾ eine Teilnahme an allen sechs Ausbildungseinheiten ist verpflichtend. Am Ende des Zyklus stehen Verwaltungskurs und die Zweite Dienstprüfung (Pfarrexamen), die in den einzelnen (Erz-)Diözesen durchgeführt werden.

1.12.2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 186
Einladung zum Zulassungsgottesdienst für Taufe, Firmung und Eucharistie

Liebe Mitbrüder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral,
hiermit lade ich die erwachsenen Taufbewerber, ebenso Konvertiten und katholische Christen, die außer der Taufe bisher keine weiteren Sakramente empfangen haben, zum Zulassungsgottesdienst für Taufe, Firmung und Eucharistie ein, bevor sie in der Osternacht 2011 (oder zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres) neu oder tiefer in die Gemeinschaft der Kirche eingeführt werden. Diese Einladung ergeht auch an die Taufbürgen und an die Priester, die in diesem Gottesdienst die Beauftragung zur Spendung der Erwachsenentaufe und der Firmung erhalten. Der Gottesdienst beginnt am

Samstag, 25.02.2012 um 10.00 Uhr
im Roncalli-Haus in Magdeburg,
Max-Josef-Metzger-Str. 12/13.

Anschließend sind ein gemeinsames Essen und die Gelegenheit zur Begegnung bis ca. 13.00 Uhr eingeplant. Die Taufbewerber werden gebeten, im Gottesdienst einen kurzen Bericht über ihren Weg zum Glauben zu geben.

Bitte melden Sie die Tauf- und Firmbewerber an den Beauftragten für Erwachsenenkatechumenat im Bistum, Propst Dr. Gerhard Nachtwei, Zerbster Str. 48, 06844 Dessau-Roßlau, Telefon: (03 40) 2 60 76-11 oder propst.nachtwei@gmx.de.

Ihre Meldung sollte enthalten:
Name, Vorname und Adresse des Katechumenen
Tauftermin (möglichst in der Osternacht)
eine kurze Vorstellung des Katechumenen
Name, Vorname und Adresse des Taufbürgen
die Bitte des Priesters um Beauftragung durch den Bischof zur Spendung der Erwachsenentaufe und Firmung
Teilnehmerzahl für den Zulassungsgottesdienst
Unterschrift des zuständigen Pfarrers

Sie erleichtern uns und sich selbst die Arbeit, wenn Sie auf vollständige Angaben achten. Bitte sprechen Sie bei Geschiedenen, Wiederverheiraten oder in nichtehelichen Partnerschaften Lebenden auch deren Situation offen an. Für Rückfragen steht Ihnen Propst Nachtwei gern zu Verfügung. Formulare liegen dem Schreiben bei. Bitte teilen Sie den Katechumenen und Taufbürgen den oben genannten Termin umgehend mit und melden Sie sie bis spätestens 27. Januar 2012 an.

Ihr/Euer
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 187 Beschluss der Unterkommission der Regionalkommission Ost zu Antrag 35/RK Ost Luisenhaus Naumburg, Humboldtstraße 11, 06618 Naumburg

Allen Mitarbeitern des Luisenhauses Naumburg wird in Abweichung von Abschnitt XIV der Anlage 1 AVR für die Jahre 2011 und 2012 keine Weihnachtszuwendung gezahlt.
Allen Mitarbeitern des Luisenhauses Naumburg wird in Abweichung von Abschnitt II der Anlage 14 AVR für die Jahre 2011 und 2012 kein Urlaubsgeld gezahlt.
Die Grundvergütung aller Mitarbeiter wird ab 01.10.2011 entsprechend dem Beschluss der Regionalkommission Ost vom 21.09.2009 um 50,00 EUR (Vollzeit) erhöht.
Die Mitarbeiter erhalten außerdem mit der Aprilvergütung 2012 eine Einmalzahlung in Höhe von Euro 150,- (pro Vollzeitkraft); Auszubildende erhalten Euro 50,-.
Die weiteren Beschlüsse zur Erhöhung der monatlichen Regelvergütungen zum 01.07.2009 um weitere 4,0Prozent und zur weiteren Erhöhung um 2,0Prozent ab dem 01.04.2010 sowie zur weiteren Erhöhung um 1,0Prozent ab dem 01.09.2010 wird auch nach dem 30.06.2011 nicht umgesetzt.
Der noch ausstehende Beschluss der Regionalkommission Ost über die Umsetzung des Beschlusses der Bundeskommission vom 21.10.2010 wird nicht umgesetzt, soweit er eine Erhöhung der Dienstbezüge beinhaltet.
Spätestens drei Monate vor Umstellung auf die neuen Anlagen 30 ff werden Verhandlungen bezüglich eines neuen Beschlusses aufgenommen.
Auf betriebsbedingte Kündigungen – mit Ausnahme solcher im Sinne von § 30a MAVO oder soweit nicht übergeordnete betriebliche Gründe es erforderlich machen – wird während der Laufzeit des Beschlusses verzichtet, soweit die Mitarbeitervertretung solchen Kündigungen nicht ausdrücklich zustimmt.
Die Tagespflege wird zum 31.12.2012 geschlossen.
Sollte das Betriebsergebnis des Jahres 2011 bei Bilanzierungskontinuität und lediglich steuerlich zulässigen Rückstellungen einen Überschuss von mehr als 10.000,00 EUR ausweisen, wird 50 Prozent des gesamten Überschusses an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einem zwischen der Geschäftsführung und der Mitarbeitervertretung vereinbarten Schlüssel ausgezahlt.
Die Laufzeit dieses Beschlusses endet am 30.06.2013.

Berlin, den 23.11.2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

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