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Mitteilungen des Generalvikars 

Nr. 7 Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstands-Wahlen 2012

Bischof Gerhard hat für die Neuwahl der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände den 5./6. Mai 2012 festgelegt. Dieser Termin wurde im Amtsblatt veröffentlicht. In der Anlage zur gedruckten Ausgabe erhalten Sie für die Wahlvorbereitungen einen Überblick über die Termine und Fristen. Die Wahl erfolgt entsprechend der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände im Bistum Magdeburg (siehe dazu unter Nr. 4/2012).

Nr. 8 Rechnungslegung der Kirchengemeinden und Einrichtungen der Kirchengemeinden des Bistums Magdeburg für das Jahr 2011

Entsprechend den Vorschriften der Dienstanweisung für die Verwaltung des Kirchvermögens haben die Kirchengemeinden und die in ihrer Trägerschaft befindlichen Einrichtungen (Kindergärten, Friedhöfe, Pflegeheime und betreute Wohneinrichtungen, Caritaseinrichtungen, Stiftungen und ggf. BGA´s z.B. Betreiber v. Photovoltaikanlagen)] alle im Kalenderjahr erzielten Einnahmen und Ausgaben in Form einer Haushaltsrechnung nachzuweisen.
Einrichtungen, die der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) unterliegen, reichen den letzten testierten Jahresabschluss ein.
Die Kirchengemeinden und Einrichtungen, die ihre Geschäftsvorfälle per EDV erfassen, können die Haushaltsrechnung in Form der entsprechenden Berichte

  • Zusammenfassung (Einnahmen/Ausgaben nach Kategorien)
  • Bericht Kategorien aufgegliedert (Einzelbuchungen je Kategorie)
  • Kontenbestände (Konten- und Kassenbestände unter Anfügung der letzten Konten- und Kassenbuchauszüge per Jahresultimo)

oder durch einen bilanziellen Jahresabschluss einreichen. Die Einreichung kann per Datenexport, mittels Datenträger (CD, USB-Stick) oder als E-Mail erfolgen.
Die per EDV erstellten Haushaltsrechnungen können ohne Einzelbelege eingereicht werden. Sie sind nur um das Rechnungsdeckblatt (bitte zweifach einreichen) mit den Unterschriften des Kirchenvorstandsvorsitzenden und zwei weiterer Kirchenvorstandsmitglieder inkl. Siegel zu ergänzen.

Einreichungstermin: Die Haushaltsrechnungen 2010 sind der Revision bis zum 15. März 2012 vorzulegen. Bilanzielle Abschlüsse nach Fertigstellung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Der Termin ist unbedingt einzuhalten, da die Daten für den Bistumskennzahlenvergleich benötigt werden. Kirchengemeinden, die aus triftigem Grund nicht in der Lage sind diesen Termin zu realisieren, haben dies mit der entsprechenden Erklärung rechtzeitig der Revision anzuzeigen.

Nr. 9 Erhebungsbogen zur Kirchlichen Statistik für das Jahr 2011

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bittet auch in diesem Jahr wieder alle Pfarreien um die Zahlen zur Kirchlichen Statistik für das Jahr 2011 in Form eines Erhebungsbogens.
Dieser Erhebungsbogen steht wieder als "Erhebungsbogen-Online" zum Ausfüllen im Internet bereit. Dazu starten Sie das Meldewesensystem "e-mip" (www. e-mip.de). Nach Eingabe Ihrer Zugangsdaten werden Sie zum "Erhebungsbogen-Online" geleitet.
Zu berücksichtigen sind alle Zahlen aus dem Jahr 2011, die auf dem Gebiet der Pfarrei angefallen sind. Die Katholikenzahl der Pfarrei ist bereits im Erhebungsbogen eingetragen und stammt aus dem Meldewesen.
Wir bitten die Pfarrer die statistischen Zahlen zusammenzutragen, den Erhebungsbogen Online auszufüllen und nach Abschluss freizugeben. Der Ausdruck und der Versand des Bogens an das Ordinariat entfallen bei diesem Verfahren.
Der Termin für die Erledigung ist spätestens der 31. Januar 2012. Wir bitten dringend um Beachtung dieses Termins damit wir als Bistum nach den nötigen Abschlussarbeiten bis spätestens zum 28. Februar 2012 – wie auf dem Erhebungsbogen angegeben- die gesamte Statistik an das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz übergeben können.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Romba, Telefon (03 91) 59 61-172.

Nr. 10 Hinweis für den Bezug des Kirchlichen Amtsblattes ab April 2012

Beginnend mit der April-Ausgabe 2012 des Kirchlichen Amtsblattes für das Bistum Magdeburg beabsichtigen wir, das Kirchliche Amtsblatt im Regelfall, d. h. außer für die Pfarreien des Bistums, nunmehr in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und den Versand von Druckexemplaren aus Kostengründen weitgehend einzustellen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darum bitten, das der gedruckten Ausgabe dieses Kirchlichen Amtsblattes beiliegende Formular auszufüllen und baldmöglichst, spätestens aber bis zum 29.02.2012 per Fax oder Post an uns zurückzusenden.

Nr. 11 Warnung vor unseriösen Branchen- und Internetverzeichnissen

In den letzten Wochen häufen sich Fälle, in denen Anbieter vermeintlicher Branchenbücher oder Internetverzeichnisse Angebote an öffentliche Einrichtungen verschicken. Die versendeten Unterlage erwecken den Eindruck, als handele es sich um ein amtliches Formular. Der potentielle Kunde wird scheinbar aufgefordert, von ihm bereits vorhandene Daten zu ergänzen. Tatsächlich geht aber aus dem Kleingedruckten hervor, dass es sich bei dem Formular um ein Angebot zum Vertragsabschluss handelt. Mit Ergänzung der abgefragten Daten und der unterschriebenen Rücksendung des Formulars entsteht dann nach Ansicht der Anbieter ein Vertrag mit unverhältnismäßig langen Laufzeiten und überhöhten Preisen. Außerdem sind die genannten Portale häufig gar nicht bekannt oder verbreitet, so dass sich aus der dortigen Listung kein Vorteil für den Kunden ergibt. Sollten solche Formulare in den Einflussbereich der Pfarreien gelangen fordern wir die Empfänger dringend auf, diese Angebote unbeantwortet zu vernichten.
Sollten Pfarreien oder Einrichtungen bereits auf solche Offerten geantwortet haben oder nach Beantwortung schon zu Zahlungen aufgefordert worden seien, bietet das Ordinariat eine rechtliche Vertretung durch die Rechtsabteilung an.

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