Nr. 27 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 4. März 2012
Laut Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom Februar 1969 (Prot. Nr. 18,
S. 8) sollen für die Zwecke der kirchlichen Statistik Deutschlands die
Gottesdienstteilnehmer einheitlich am zweiten Sonntag in der Fastenzeit (04. März 2012) gezählt werden. Zu
zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl.
Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder
Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu
den Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B.
Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende). Das Ergebnis
dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen
Statistik für das Jahr 2012 unter der Rubrik „Gottesdienstteilnehmer am zweiten
Sonntag in der Fastenzeit“ (Pos. 2) einzutragen.
Nr. 28 Korrektur zur Wahlordnung
für die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände
im Bistum Magdeburg (AM 01/2011)
Bei der im Amtsblatt 1/2012 veröffentlichten Fassung der Wahlordnung für
Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände sind versehentlich einige Zeilen aus §
11 in den § 7 verrutscht. Wir bitten dies zu entschuldigen. In der Anlage zur
gedruckten Ausgabe finden Sie die - hoffentlich fehlerfreien - Broschüren von
Wahlordnung und Pfarrgemeinderats-Satzung.