Nr. 172 Schlüsselzuweisung 2014
Die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Haushaltsjahr 2014 erfolgt nach dem bekannten Säulenmodell. Die Zuweisungsfaktoren für die Säulen werden, wie im Vorjahr, festgeschrieben. Somit beträgt der Zuweisungsfaktor für den flächenbezogenen Anteil (territoriale Gegebenheiten) 11,50 € pro km²; für den immobilienbezogenen Anteil (Gemeinderäume in Nutzung für pastorale Zwecke) 8,00 € pro m² und für den katholikenbezogenen Anteil 5,00 € pro Katholik. Die Zuweisungsbeträge für die Pfarreien verändern sich auch auf Grund der Aktualisierung der Katholikenzahlen. Das Berechnungsschema der konkreten Schlüsselzuweisung pro Pfarrei wird per Post an alle Pfarreien geschickt.
Nr. 173 Etat 2014 für Pfarreien
Der Etat der Pfarreien ist bis zum Ende des Jahres 2013 durch den Kirchenvorstand zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und bis spätestens 31.03.2014 dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen; dabei ist darauf zu achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen muss. Der Etat muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Sollten die geplanten Ausgaben höher sein als die zu erwartenden Einnahmen, kann der Etat grundsätzlich nicht bestätigt werden. Unter bestimmten Umständen (begründete Sondersituationen wie Bausanierung o.a.) und mit geeigneter Darstellung der Verwendung bisheriger Rücklagen kann ein Haushalt durch Rückgriff auf das Pfarrei-Vermögen ausgeglichen werden, so dass eine Genehmigung möglich ist. Werden Baumaßnahmen geplant, die noch nicht kirchenaufsichtlich genehmigt sind, kann die Bestätigung des Etats nur vorbehaltlich der kirchenaufsichtlichen Genehmigung der Baumaßnahme erfolgen - dazu besonders die Bauausgaben mit entsprechender Bemerkung versehen. Sollte sich im laufenden Haushaltsjahr zeigen, dass der Haushaltsplan um mehr als 10% überschritten wird, so ist ein Nachtragshaushalt zu beschließen und genehmigen zu lassen.
Nr. 174 Etat der Kindertagesstätten für 2014
Der Etat der Kindertagesstätten ist bis Ende des Jahres durch den Kirchenvorstand zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und bis spätestens 31.03.2014 dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen. Als Kirchenvorstandsbeschluss wird das Deckblatt anerkannt. Es ist darauf zu achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen. Mit Einführung des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöGs) in Sachsen-Anhalt ab August 2013 ist eine andere Berechnung des Trägeranteils festgelegt worden. Für das Jahr 2014 beachten Sie bitte die geänderten Berechnungsgrundlagen für den Trägeranteil lt. des neuen KiFöGs.
Nr. 175 Kollektenplan 2014
Für die Pfarreien liegt der Kollektenplan 2014 in doppelter Ausführung bei. Bitte überweisen Sie alle Kollekten zeitnah an das Bistum Magdeburg, damit die Weiterleitung an die Hilfswerke entsprechend erfolgen kann. | Download
Nr. 176 Einführung des Mustervertrages für die Kindergartenbetreuungsverträge
Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Änderung des Kinderförderungsgesetzes beschlossen, die zum 01.08.2013 in Kraft tritt. Aufgrund der dort geschaffenen neuen Regelungen ist es erforderlich, die bereits bestehenden Verträge inhaltlich zu ändern sowie für künftig abzuschließende Verträge das neue Muster zu verwenden. Ein Entwurf für einen solchen geänderten Vertrag ist in der gedruckten Ausgabe als Anlage beigefügt. Dieser Mustervertrag ist kirchenaufsichtlich genehmigt.