Nr. 140 Ausführungsbestimmung zum Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens (VermG)
Augrund von Nachfragen und Anregungen zu Kirchenvorstands-Abstimmungen entstand die folgende Regelung, die mitunter erforderliche Beschlussfassungen leichter ermöglicht:
Beratung und Abstimmung von Tagesordnungspunkten des Kirchenvorstandes per E-Mail
1. Die Beschlussfassung des Kirchenvorstandes nach dem Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG).
Gem. § 15 VermG sind die Mitglieder des Kirchenvorstandes eine Woche vor der Sitzung über die Beratungsgegenstände, d.h. über die Tagesordnung, schriftlich zu informieren. Gem. Abs. 4 kann in Eilfällen von dieser Vorgabe abgewichen werden, wenn alle Mitglieder über den Gegenstand der Beschlussfassung informiert sind und zu Beginn der Sitzung die Eilbedürftigkeit mit einer Mehrheit von min. 2/3 der Anwesenden festgestellt wird. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Mitglieder des Kirchenvorstandes sich hinreichend auf eine Beratung und Abstimmung vorbereiten können.
2. Die Beschlussfassung per E-Mail
Die o. g. Regelungen sind bei Abstimmungen per E-Mail ebenso zu berücksichtigen. D.h.:
- Alle Mitglieder des Kirchenvorstandes müssen über einen E-Mailzugang verfügen.
- Es muss gewährleistet sein, dass alle Mitglieder des Kirchenvorstandes über die Durchführung der Beratung und Abstimmung auf diesem Wege informiert sind. Die Beratung ist gem. § 15 Abs. 1 spätestens eine Woche vorher anzukündigen.
- Der Beratungsgegenstand ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.
- Alle Mitglieder müssen die Möglichkeit erhalten, die Beiträge der andern Kirchenvorstandsmitglieder zu lesen und dazu Stellung zu nehmen.
- Der Zeitraum der Beratung muss so gewählt sein, dass alle Mitglieder sich an der Diskussion hinreichend beteiligen können.
- Alle Mitglieder sind zu informieren, wann die Beratung zu Ende ist.
- Danach sind die Mitglieder angehalten, umgehend ihre Entscheidung abzugeben.
- Ein auf diese Weise zustande gekommener Beschluss ist bei der nächsten KV-Sitzung zu dokumentieren.
- Bei der Beratung über E-Mails sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.