Nr. 1 Neuregelung von Schlüsselzuweisungen für die Pfarreien im Bistum Magdeburg
Die Schlüsselzuweisungen beruhen auf drei Säulen. Für die Fläche die zum Pfarreigebiet gehört erhält die Pfarrei 11,50 Euro/m², für den pastoral genutzten Raum erhält die Pfarrei 8,00 Euro/m² und pro Katholik der zur Pfarrei gehört erhält die Pfarrei 5,00 Euro. Nach Anhörung des Bistumsrates und dessen bestätigendem Votum ist durch den Generalvikar für das Bistum festgelegt worden, dass für die Berechnung der zweiten Säule (pastoral genutzte Fläche) die Fläche des Jahres 2009 zugrunde zu legen ist. Das bedeutet, dass Flächenreduzierungen z. B. durch Verkauf nicht berücksichtigt werden. Weiterhin wurde festgelegt, dass bisher geleistete Ausgleichszahlungen mit dem Wert von 2014 festgeschrieben werden. Zusätzlich hat der Bistumsrat dafür votiert, dass ab dem Jahr 2016 die Pfarreien an den Mehreinnahmen des Bistums aus Kirchensteuern (bei Berücksichtigung des Clearings), Strukturbeitrag und Staatsleistungen prozentual beteiligt werden.
Nr. 2 Merkblatt zu den Pauschalverträgen mit der VG Musikedition
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat bereits mit Rundschreiben darüber informiert, dass die Pauschalverträge über Fotokopien von Noten und Liedtexten in Gottesdiensten sowie über die Verwertung urheberechtlicher Nutzungsrechte von nachgelassenen und wissenschaftlichen Aufgaben fortgeführt werden. Das Merkblatt des VDD zu den Gesamtverträgen ist diesem Amtsblatt als Anlage beigefügt. | Download
Nr. 3 Erhebungsbogen zur Kirchlichen Statistik für das Jahr 2014
Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bittet auch in diesem Jahr alle Pfarreien um die Zahlen zur Kirchlichen Statistik für das Jahr 2014 in Form eines Online-Erhebungsbogens. Dieser Online-Erhebungsbogen steht wieder im Meldewesensystem "e-mip" (www.e-mip.de) zum Ausfüllen bereit. Zu berücksichtigen sind alle Zahlen aus dem Jahr 2014, die auf dem Gebiet der Pfarrei angefallen sind. Die Katholikenzahl der Pfarrei ist bereits im Erhebungsbogen eingetragen und stammt aus dem Meldewesen. Wir bitten die Pfarrer, die statistischen Zahlen zusammenzutragen, den Erhebungsbogen online auszufüllen und nach Abschluss freizugeben. Der Ausdruck und der Versand des Bogens an das Ordinariat entfallen bei diesem Verfahren. Der Termin für die Erledigung ist spätestens der 31. Januar 2015. Wir bitten dringend um Beachtung dieses Termins, damit wir als Bistum nach den nötigen Abschlussarbeiten bis spätestens zum 28. Februar 2015 – wie auf dem Erhebungsbogen angegeben - die gesamte Statistik an das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz übergeben können. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Romba: Telefon: (03 91) 59 61-172.
Nr. 4 Regional-KODA Nord-Ost 2015 - 2018
Bei der Wahl zur Dienstnehmer/innen-Vertretung in der Regional-KODA Nord-Ost im Dezember 2014 wurden laut Feststellung des Wahlausschusses vom 16.12.2014 gewählt: Frau Andrea Hartung, Lehrerin am Norbertusgymnasium in Magdeburg, und Herr Stefan Zeiler, Gemeindereferent in der Pfarrei Bernburg. Als Dienstgebervertreter wurden berufen: Ordinariatsrat Thomas Kriesel, Bischöfliches Ordinariat Magdeburg, und Herr Steffen Lipowski, Edith-Stein-Schulstiftung. Die Mitglieder der Kommission sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von der dienstlichen Tätigkeit freizustellen. Die Kosten der Freistellung und Arbeitsbefreiung regeln die beteiligten Bistümer für die jeweiligen Mitglieder der Kommission. (Vgl. Paragraph 10 / 1 der Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost vom 03.12.2013)