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Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 153 Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Magdeburg (PrävO MD)

Die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt am Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Magdeburg (PrävO MD) ist Bestandteil dieses Amtsblattes und ist als Anlage beigefügt.| Download

Nr. 154 Handreichung zur Präventionsordnung

Die Handreichung zur PrävO ist Bestandteil dieses Amtsblattes und ist als Anlage beigefügt. | Download

Wir bitten darum, Frau Schmitt in ihrer Arbeit als Präventionsbeauftragte zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit ihr auf dem wichtigen Feld der Prävention sexueller Gewalt zu suchen.

Nr. 155 Kirchenasyl

Die Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz hat am 31. August eine "Handreichung zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls" vorgestellt. | Download

Aus diesem Anlass weisen wir auf folgendes hin:

1. Über die Gewährung eines Kirchenasyls kann nur vor Ort entschieden werden. Eine Kirchengemeinde oder Ordensgemeinschaft muss nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob ein Kirchenasyl im konkreten Einzelfall tatsächlich das letzte Mittel zur Abwendung humanitärer Härten ist. Die Handreichung, wie auch die „Orientierungshilfe für die Flüchtlingssozialarbeit im Bistum Magdeburg“, die der Diözesancaritasverband im Oktober 2014 herausgegeben hat, stellt für diese oft schwierige Abwägung wertvolle Hinweise zur Verfügung.

2. Das Kirchenasyl kann nur in pastoraler Verantwortungsgemeinschaft gewährt werden. Deshalb trifft der Kirchenvorstand unter Beteiligung des Pfarrgemeinderates die erforderlichen Entscheidungen.

3. Im Februar 2015 haben die evangelische und die katholische Kirche und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine bestimmte Kommunikationsstruktur bei Kirchenasylfällen vereinbart: Die Kommunikation mit dem BAMF soll bis auf weiteres ausschließlich über die katholischen Länderbüros stattfinden.

Für das Bistum Magdeburg ist zuständig:

Im Land Sachsen-Anhalt

Katholisches Büro Sachsen-Anhalt
Kommissariat der Bischöfe im Land Sachsen-Anhalt, Max-Josef-Metzger-Str. 1, 39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 59 61-160 | Stephan Rether
kath.buero.sachsen-anhalt@bistum-magdeburg.de

Im Land Brandenburg

Katholisches Büro für die Länder Berlin und Brandenburg, Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin
Telefon: (0 30) 28 04 64 28 | Dr. Martina Köppen
katholischesbuero@erzbistumberlin.de

Im Freistaat Sachsen

Katholisches Büro Sachsen
Kommissariat der kath. Bischöfe im Freistaat Sachsen, Schlossstr. 7, 01067 Dresden
Telefon: (03 51) 4 84 47 23 | Christoph Pötzsch
info@katholisches-buero-sachsen.de

4. Im Verhältnis zu den Pfarreien und Ordensgemeinschaften, die überlegen, einen von Abschiebung Bedrohten in ein Kirchenasyl zu nehmen, sind die in o.g. Orientierungshilfe des Diözesancaritasverbandes Genannten weiterhin unverändert die Ansprechpartner:

Caritasverband für das Bistum Magdeburg
Abteilungsleiterin Sozialarbeit Frau Monika Schwenke
Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg
Telefon: (03 91) 60 53-236
monika.schwenke@caritas-magdeburg.de

sowie die Migrationsberatungsstellen der Caritas siehe Seite 26 und 27 der Orientierungshilfe. Von dort erhalten die Pfarreien und Ordensgemeinschaften weiterhin die notwendigen Informationen, fachliche Beratung und die für die Kommunikation mit dem BAMF erforderlichen Formulare. Diese Stellen sind von den vorgenannten politischen Vereinbarungen unterrichtet und gehalten, diese zu beachten.

Nr. 156 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer

Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 08. November 2015: Gemäß Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Vollversammlung vom 24.‑27. Februar 1969, Prot. Nr. 18, und Ständiger Rat vom 27. April 1992, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmer zwei Mal im Jahr gezählt. Die zweite Zählung findet einheitlich am zweiten Sonntag im November (08. November 2015) statt. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl. Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende). Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2015 unter der Rubrik „Gottesdiensteilnehmer am zweiten Sonntag im November“ (Pos. 3) einzutragen.

Nr. 157 Allerseelen-Kollekte 2015

Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung nach wie vor von großer Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten Sie, um ein empfehlendes Wort durch Sie für dieses wichtige Anliegen. (Renovabis schickt Ihnen ein Plakat zum Aushang zu.) Die Kollekten-Gelder sollen (innerhalb von 14 Tagen) mit dem Vermerk „Allerseelen-Kollekte 2015“ überwiesen werden an: Bistum Magdeburg | IBAN: DE74 8109 3274 0001 6049 02. Die Bistumskasse leitet die Beträge an Renovabis weiter.

Nähere Auskünfte erteilt:

Solidaritätsaktion Renovabis
Kardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27, 85354 Freising
Telefon: 08161 / 5309 -53 oder -49, FAX: 08161 / 5309 -44
spenden@renovabis.de,
www.renovabis.de

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