Nr. 59 Elektronische Datenübermittlungen seitens der Kirchen an die Meldebehörden ab 01. Mai 2016
Nachdem seit dem 01. November 2015 die Übermittlung von Meldedaten seitens der Meldebehörden an die Kirchen bundesweit automatisiert im Standard OSCI-XMeld erfolgt, wird ab dem 01. Mai 2016 auch die Übermittlung von Kirchenmitgliedschaftsbegründenden Tatsachen wie Taufen, Erwachsenentaufen, Wiederaufnahmen und Eintritten seitens der Kirchen an die kommunalen Meldebehörden im Standard OSCI-XMeld stattfinden. Ab diesem Zeitpunkt nehmen die Meldebehörden entsprechende Mitteilungen nur noch in elektronischer Form entgegen. Meldungen in Papierform (Meldeformulare) sind dann grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Die elektronische Übermittlung dieser Zugehörigkeitsmitteilungen an die Meldebehörden erfolgt über das beim kirchlichen Rechenzentrum in Mainz betriebene Meldewesen-Fachverfahren "e-mip".
Für die Pfarreien besteht momentan noch kein akuter Handlungsbedarf. Die konkreten Handlungsanleitungen zur Umsetzung dieser Veränderung werden im April per E-Mail und auf der e-mip-Startseite bekanntgegeben.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Romba unter der Rufnummer (0391) 5961-172 gerne zur Verfügung.
Nr. 60 Meldung der Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden
Seit mehreren Jahrzehnten bestehen zwei Pauschalverträge des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der GEMA, mit denen der VDD die Nutzung von GEMA-pflichtiger Musik pauschal für die katholischen Kirchengemeinden und Einrichtungen bezahlt. Im Amtsblatt 02/2015 wurde auf die im letzten Jahr eingeführte Meldepflicht und das damit einhergehende Meldeverfahren hingewiesen. Zwischen dem VDD und der GEMA wurde die Beibehaltung der Meldungen für das Jahr 2016 vereinbart. Um auch in Zukunft die Vorteile eines Pauschalvertrages nutzen zu können, bitten wir Sie daher, die im Internet unter https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-wr-k-2/ einzusehenden Vereinbarungen einzuhalten und insbesondere den Meldebogen https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Formulare/Formulare_aida/fragebogen_kirchen_VDD.pdf spätestens 10 Tage nach der in Frage kommenden Veranstaltung bei der GEMA Bezirksdirektion Dresden für die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Sachsen bzw. bei der Bezirksdirektion Berlin für Brandenburg einzureichen. Diese stehen Ihnen auch bei Fragen gerne zur Verfügung.