Nr. 83 Gebet für das Heilige und Große Konzil der Orthodoxen Kirche
Vom 18. bis 27. Juni 2016 wird auf Kreta zum ersten Mal in der Neuzeit wieder ein Heiliges und Großes Konzil der Orthodoxen Kirche zusammen kommen. Einberufen vom Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel werden bischöfliche Delegationen und ihre theologischen Beraterstäbe aus allen 14 autokephalen Kirchen sich zum Gebet und zur geistlichen Beratung treffen, um Beschlussvorlagen zu Fragen der Pastoral, der innerorthodoxen Beziehungen, der Sendung der Kirche in der Welt sowie der ökumenischen Zusammenarbeit zu erörtern und zu verabschieden. Es ist zu erwarten, dass damit ein starkes Zeichen der panorthodoxen Verbundenheit gesetzt werden kann und auch die Zusammenarbeit mit den anderen christlichen Kirchen auf dem Weg zur sichtbaren Einheit gestärkt wird.
Im Prozess der ökumenischen Annäherung der vergangenen Jahrzehnte sind die katholische und die orthodoxe Kirche im Dialog der Liebe und der Wahrheit nach Jahrhunderten der Entfremdung immer mehr aufeinander zugegangen. Heute bezeichnen sie sich als „Schwesterkirchen“, die sich so nahe stehen, dass das, was in der einen Kirche geschieht, die Brüder und Schwestern der anderen Kirchen mitbewegt und zum Gebet füreinander einlädt.
Deswegen empfehlen wir als Zeichen und Ausdruck der ökumenischen Verbundenheit am Sonntag, 19. Juni 2016, in allen katholischen Gottesdiensten im Rahmen der Fürbitten für einen guten Verlauf des Panorthodoxen Konzils zu beten:
Guter Gott, dein Geist führt die vielfältigen Glieder der einen Kirche Jesu Christi auf dem Weg der Ökumene immer mehr zur sichtbaren Einheit. Wir bitten für die in diesen Tagen auf Kreta zum Konzil versammelten Bischöfe der Orthodoxen Kirche: Segne ihre Beratungen, damit sie die Einheit der Christen fördern und reiche Frucht tragen für ein lebendiges Zeugnis deiner Gegenwart in dieser Welt.
Nr. 84 Beschlüsse der Bundeskommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. 1/2016 vom 17. März 2016 - Änderung der Anlage 33 zu den AVR Änderung der Anlage 33 zu den AVR
Nr. 85 Beschlüsse der Bundeskommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. 1/2016 vom 17. März 2016 - Änderung der Anlagen 1, 6a, 21a, 31 und 32 zu den AVR Eingruppierung von Pflegelehrkräften