Nr. 169 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 12. November 2017
Gemäß Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Vollversammlung vom 24.-27.02.1969, Prot. Nr. 18, und Ständiger Rat vom 27.04.1992, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmer zwei Mal im Jahr gezählt. Die zweite Zählung findet einheitlich am zweiten Sonntag im November (12.11.2017) statt. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl. Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdiensteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende). Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2017 unter der Rubrik "Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag im November" (Pos. 3) einzutragen.
Nr. 170 Allerseelenkollekte 2017
Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten, am Donnerstag, dem 02. November 2017, dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung nach wie vor von großer Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten um ein empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen. Ein Plakat wird von Renovabis direkt verschickt bzw. kann dort angefordert werden (Adresse siehe unten). Die Kollekten-Gelder sollen (so bald wie möglich) mit dem Vermerk „Allerseelen-Kollekte 2017“ überwiesen werden an: Bistum Magdeburg | IBAN: DE96 8109 3274 0001 600044. Die Bistumskasse leitet die Beträge an Renovabis weiter.
Nähere Auskünfte gibt es bei der Solidaritätsaktion Renovabis, Kardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27, 85354 Freising, Telefon: (08161) 5309 -53 oder -49, Fax: (08161) 5309-44, | info@renovabis.de.
Nr. 171 Kollektenplan 2018
Für die Pfarreien liegt der Kollektenplan 2018 in doppelter Ausführung bei. Bitte überweisen Sie alle Kollekten zeitnah an das Bistum Magdeburg, damit die Weiterleitung an die Hilfswerke entsprechend erfolgen kann. | Laden
Nr. 172 Stabsstelle Liturgie und Kunst
Die Stabsstelle „Kunst und Kulturgut“ im Bischöflichen Ordinariat wird erweitert durch das Sachgebiet „Liturgie“. Die Stabsstelle trägt die Bezeichnung „Liturgie und Kunst“. Leiter der Stabsstelle ist Propst Dr. Matthias Hamann. Frau Sabine Wolfsbauer verantwortet in der erweiterten Stabsstelle das Sachgebiet „Kunst und Kulturgut“. Das Sachgebiet „Pastoralliturgie“ wird durch eine/n Referenten/in des Fachbereiches Pastoral in Kirche und Gesellschaft verantwortet, der/die dafür einen entsprechenden Stellenanteil erhält.
Nr. 173 Besetzung der Zentralen Stelle nach Art. 5 der Grundordnung
Mit Wirkung vom 01. September 2017 wurde Professor Dr. Achim Seifert für die Dauer von drei Jahren mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeinsamen zentralen Stelle nach Art. 5 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse beauftragt. Die Beauftragung erfolgte auf der Grundlage der Vereinbarung der (Erz-) Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg über die Errichtung dieser gemeinsamen zentralen Stelle und im Einvernehmen mit den anderen (Erz-) Bischöfen. Professor Dr. Seifert ist unter seiner folgenden Lehrstuhladresse zu erreichen: Prof. Dr. Achim Seifert, Friedrich-Schiller-Universität, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Carl-Zeiss-Straße 3, 07743 Jena | achim.seifert@uni-jena.de.