Nr. 205 Digitale Ausgabe des Gotteslob
Voraussichtlich wird es im Spätherbst 2018 eine digitale Version des Gotteslob geben, bei der es sich um einen USB-Stick handelt, auf dem alle deutschsprachigen Eigenanteile zu finden sind. Der USB-Stick soll vorrangig zur Herstellung von Druckvorlagen verwendet werden. Der USB-Stick kann von den Pfarreien auf Antrag im Bischöflichen Ordinariat bezogen werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Gabriela Fey, Referentin des Generalvikars, Tel.: (0391) 5961-230, E-Mail: gabriela.fey@bistum-magdeburg.de.
Nr. 206 Kollektenplan 2018
Für die im Kollektenplan 2018 stehende Kollekte Nr. 01 „Afrikatag“ wurde als einheitliches Datum für alle Pfarreien der 14. Januar 2018 festgelegt.
Nr. 207 Weltmissionstag der Kinder
Kinder helfen Kindern - und ich bin dabei: der „Weltmissionstag der Kinder 2017/18“ („Krippenopfer“)
Mit dem Weltmissionstag der Kinder, der weltweit begangen wird, lädt das Kindermissionswerk 'Die Sternsinger' Kinder in Deutschland ein, durch eine persönliche Gabe die Lebenssituation von Kindern in anderen Kontinenten zu verbessern. Kinder helfen Kindern - mit dieser Aktion geben sie ein lebendiges Beispiel für Solidarität und Hilfsbereitschaft. Aus vielen kleinen Gaben wird eine große Hilfe für Kinder in Not.
Die Kollekte zum Weltmissionstag der Kinder wird gehalten an einem Tag zwischen Weihnachten und dem Fest Erscheinung des Herrn, den die Pfarrgemeinden bestimmen können (26. Dezember 2017 bis 06. Januar 2018). Hierzu stellt das Kindermissionswerk 'Die Sternsinger' Aktionsplakate, Spendenkästchen, Arbeitshilfen sowie ein Begleitheft für die Kinder bereit.
Wir bitten, die Kollekte zum Weltmissionstag der Kinder mit dem Hinweis auf das Kindermissionswerk 'Die Sternsinger' auf dem üblichen Weg an die Bistumskasse zu überweisen. Ebenso bitten wir, das „Krippenopfer“, das in vielen Gemeinden üblich ist, als solches zu vermerken. Hierbei ist auf den Unterschied zur Bischöflichen Aktion Adveniat zu achten. Auf die Aktion Dreikönigssingen, die hiervon ebenfalls zu unterscheiden ist, wird in besonderen Ankündigungen hingewiesen.
Die Materialien zum Weltmissionstag der Kinder können kostenlos bezogen werden unter www.sternsinger.de oder über:
Kindermissionswerk 'Die Sternsinger' e. V.
Stephanstr. 35
52064 Aachen
Tel.: (02 41) 4461-44
Fax: (02 41) 44 61-88
E-Mail: bestellung@sternsinger.de
Nr. 208 Dienstanweisung zur Beantragung des Urlaubs gem. §§ 26 und 27, sowie der Freistellung gem. § 29 DVO durch Gemeindereferenten/-innen und andere pastorale Mitarbeiter/-innen
Gemeindereferenten/-innen und pastorale Mitarbeiter/-innen, die im Bistum Magdeburg angestellt sind1 beantragen ihren Urlaub gemäß §§ 26 und 27 DVO schriftlich beim Prozessbereich Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg. Dabei gilt folgendes Verfahren als verbindlich.
- Die Urlaubszeiten und die notwendigen Vertretungsregelungen werden mit dem zuständigen Pfarrer bzw. dem Dienstvorgesetzten - nach Möglichkeit im Team der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/-innen- abgestimmt.
- Der Diakon bzw. der/die Kirchenmusiker/-in füllt das Formular „Antrag auf Urlaub nach §§ 26 und 27 der DVO“ aus und unterschreibt es.
- Anschließend legt er/sie den unterschriebenen Antrag dem zuständigen Pfarrer bzw. Dienstvorgesetzten vor. Mit seiner Unterschrift befürwortet dieser den Urlaubsantrag.
- Der Diakon bzw. der/die Kirchenmusiker/-in sendet den Antrag auf dem Postweg oder eingescannt per E-Mail an den Leiter des Prozessbereich Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg (derzeit: thomas.kriesel@bistum-magdeburg.de). Der/die Leiter/-in der Prozessbereichs entscheidet über den Urlaubsantrag.
- Er/sie sendet den genehmigten Antrag in der Regel eingescannt per E-Mail an den Diakon bzw. den/die Kirchenmusiker/-in und an die Personalverwaltung im Bischöflichen Ordinariat zur Ablage in der Personalakte. Den zuständigen Pfarrer bzw. Dienstvorgesetzten informiert er/sie per E-Mail über die Genehmigung des Antrages.
- Das oben beschriebene Verfahren gilt auch im Falle von kurzfristig beantragten Urlaubstagen (weniger als 3 Werktage vor dem geplanten Urlaubsbeginn).
Eine Freistellung gemäß § 29 DVO wird analog des oben beschriebenen Verfahrens beantragt. Dabei wird das Formular „Freistellungsantrag gem. § 29 DVO“ verwendet
[1] Diese Regelung gilt auch für Gemeindereferenten/-innen und pastorale Mitarbeiter/-innen, die einen Dienstvertrag mit dem Bistum Magdeburg geschlossen haben, aber aufgrund eines Gestellungsverhältnisses bei einem anderen Rechtsträger tätig sind, z. B. in einem Krankenhaus.
Magdeburg, 01. November 2017
Dr. Bernhard Scholz
Generalvikar
Nr. 209 Dienstanweisung zur Beantragung des Urlaubs gem. §§ 26 und 27, sowie der Freistellung gem. § 29 DVO durch Diakone und Kirchenmusiker/-innen
Diakone und Kirchenmusiker/-innen, die im Bistum Magdeburg angestellt sind, beantragen ihren Urlaub gemäß §§ 26 und 27 DVO schriftlich beim Prozessbereich Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg. Dabei gilt folgendes Verfahren als verbindlich.
- Die Urlaubszeiten und die notwendigen Vertretungsregelungen werden mit dem zuständigen Pfarrer bzw. dem Dienstvorgesetzten - nach Möglichkeit im Team der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/-innen- abgestimmt.
- Der Diakon bzw. der/die Kirchenmusiker/-in füllt das Formular „Antrag auf Urlaub nach §§ 26 und 27 der DVO“ aus und unterschreibt es.
- Anschließend legt er/sie den unterschriebenen Antrag dem zuständigen Pfarrer bzw. Dienstvorgesetzten vor. Mit seiner Unterschrift befürwortet dieser den Urlaubsantrag.
- Der Diakon bzw. der/die Kirchenmusiker/-in sendet den Antrag auf dem Postweg oder eingescannt per E-Mail an den Leiter des Prozessbereich Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg (derzeit: thomas.kriesel@bistum-magdeburg.de). Der/die Leiter/-in der Prozessbereichs entscheidet über den Urlaubsantrag.
- Er/sie sendet den genehmigten Antrag in der Regel eingescannt per E-Mail an den Diakon bzw. den/die Kirchenmusiker/-in und an die Personalverwaltung im Bischöflichen Ordinariat zur Ablage in der Personalakte. Den zuständigen Pfarrer bzw. Dienstvorgesetzten informiert er/sie per E-Mail über die Genehmigung des Antrages.
- Das oben beschriebene Verfahren gilt auch im Falle von kurzfristig beantragten Urlaubstagen (weniger als 3 Werktage vor dem geplanten Urlaubsbeginn).
- Eine Freistellung gemäß § 29 DVO wird analog des oben beschriebenen Verfahrens beantragt. Dabei wird das Formular „Freistellungsantrag gem. § 29 DVO“ verwendet.
Magdeburg, 01. November 2017
Dr. Bernhard Scholz