Nr. 39 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land Palmsonntags-Kollekte 2013
In den Gottesdiensten am Palmsonntag richten die Katholiken in Deutschland ihren Blick auf das Heilige Land. Christen leben dort nach wie vor unter sehr schwierigen Verhältnissen. Ihnen muss unsere Solidarität gelten.
In den zurückliegenden Jahren sind wir Zeugen des so genannten „Arabischen Frühlings“ geworden. Er hat Diktaturen hinweggefegt und Hoffnung aufkeimen lassen, dass auch die Christen in den Ursprungsländern der Bibel künftig ein Leben in größerer Freiheit und Gerechtigkeit führen können. Inzwischen ist vielerorts Ernüchterung eingetreten. Nicht nur Christen, sie aber in besonderer Weise haben Angst vor dem Machtzuwachs eines extremen Islamismus. Furcht vor einer ungewissen und bedrohlichen Zukunft verbreitet sich. Viele Christen wollen das Land verlassen, weil sie für sich und ihre Kinder keine Perspektive mehr sehen.
Gerade in dieser Situation dürfen wir unsere Glaubensschwestern und -brüder im Heiligen Land nicht alleine lassen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass sie, wie Papst Benedikt XVI. sagt, „bleiben und sich behaupten in der Erde ihrer Vorfahren und dass sie Botschafter und Förderer des Friedens sind“. So rufen wir die Katholiken in Deutschland dazu auf, am diesjährigen Palmsonntag der Kirche in den Ländern des Nahen Ostens betend zu gedenken. Auch bitten wir Sie: Tragen Sie mit Ihrer Spende dazu bei, dass Kirche und Christen im Heiligen Land ihren unverzichtbaren Dienst auch in Zukunft versehen können.
Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen rufen wir wiederum zu Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten und zur Begegnung mit den christlichen Gemeinden im Land der Bibel auf. Solche Besuche sind ein starkes Zeichen der Solidarität. Sie lassen unsere Mitchristen erfahren, dass sie nicht vergessen sind.
Würzburg im Januar 2013
Für das Bistum Magdeburg
+ Dr. Gerhard Feige
Bischof
Die Kollekte wird am Palmsonntag, 24. März 2013 gehalten.
Nr. 40 Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt
Das am 15. März 2011 von der Vollversammlung approbierte „Allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt“ wurde durch Dekret der Kongregation für die Bischöfe vom 28. August 2012 rekognosziert (Prot. Nr. 834/84). Die Promulgation gemäß § 16 Abs. 2 des Statuts der Deutschen Bischofskonferenz vom 28. September 2002 ist bereits erfolgt. Das „Allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt“ tritt rückwirkend zum 24. September 2012 in Kraft.
Das „Allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt“ ist im Einzelnen in der Anlage zu diesem Amtsblatt ersichtlich. Diese Anlage ist Bestandteil des Amtsblatts.