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Änderung der Wahl-Ordnungen AfD-Mitgliedschaft und kirchliche Gremien-Arbeit unvereinbar

Nach der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus im Februar 2024 hat das Bistum Magdeburg nun seine Gesetze und Wahlordnungen angepasst – und Klarheit geschaffen für die Gremien-Arbeit.

Erscheinungsdatum: 4. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 hat das Bistum Magdeburg das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG), die Satzung der Pfarrgemeinderäte sowie die Wahlordnung für kirchliche Gremien durch einen Passus verändert. Dieser sieht vor, dass Mitglieder ausgeschlossen werden können, die „öffentliche Äußerungen gegen die Menschenwürde, insbesondere völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische, antidemokratische Positionen oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ tätigen. 

Zudem sei „die Übernahme von Ämtern und sonstigen Aufgaben in oder für Parteien und Organisationen, die derartige Haltungen und Positionen vertreten oder die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Organisation, die von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird“, ein Ausschlussgrund. 

Damit reagiert das Bistum Magdeburg auf kircheninterne und gesamtgesellschaftliche Forderungen, die politische Erklärung der Bischöfe zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus vom Februar 2024 in konkrete Handlungsanweisungen zu übersetzen.

Gremien-Wahlen im November

Dies geschieht im Bistum nun auch rechtzeitig vor den Gremienwahlen der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände in den katholischen Pfarreien am 16. und 17. November 2024. Dabei ist außerdem neu, dass Kandidatinnen und Kandidaten eine Erklärung zur Kandidatur abgeben müssen, die das Wissen um die Unvereinbarkeit der Arbeit in kirchlichen Gremien mit völkischem Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit definiert. Auch hier ist die Mitgliedschaft in einer Partei, die von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird, ein Unvereinbarkeits-Kriterium. Gemeint sind damit alle als extremistisch eingestuften Parteien – nicht nur die AfD.

„Wir haben damit nun eine klare, der politischen Situation angepasste, Regelung gefunden“, sagt Generalvikar Dr. Bernhard Scholz. „Das bedeutet aber nicht, dass wir Menschen aus den Gottesdiensten oder der Seelsorge ausschließen. Natürlich werden wir weiterhin Gespräche ermöglichen.“ Die Neu-Regelung beziehe sich explizit auf die Arbeit in den kirchlichen Gremien.

Hintergrund

Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt war im Herbst 2023 vom Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. Im Januar 2024 veröffentlichten die nordostdeutschen katholischen Bischöfe einen Demokratie-Weckruf. Im Februar folgte die Erklärung zu völkischem Nationalismus und Christentum der Deutschen Bischofskonferenz.

Geänderte Gesetzestexte:

Weiterführende Links:

https://www.bistum-magdeburg.de/aktuelles-termine/nachrichten/eintreten-fuer-die-demokratie

https://www.bistum-magdeburg.de/aktuelles-termine/nachrichten/voelkischer-nationalismus-und-christentum-sind-unvereinbar
 

Quelle: Bistum Magdeburg, Pressestelle, presse@bistum-magdeburg.de, 0391-5961134


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