Schulstiftung besorgtFinanzierung freier Schulen von Tagesordnung gestrichen
Die zukünftige Finanzierung der freien Schulen durch das Land ist weiter ungewiss. Am 5.12.2024 wurde das Thema von der Tagesordnung der finalen Sitzung des Bildungsausschusses im Landtag gestrichen.
Erscheinungsdatum: 5. Dezember 2024
Mit großer Sorge nimmt das Bistum Magdeburg mit seiner Edith-Stein-Schulstiftung die Tatsache zur Kenntnis, dass der Bildungsausschuss des Landtages am 5. Dezember 24 in der finalen Sitzung die Finanzierung der freien Schulen von der Tagesordnung gestrichen hat.
Zunächst war für diese Sitzung erwartet worden, dass die Parlamentarier empfehlen, das Thema aus dem aktuellen Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes herauszulösen. Ziel der Schulstiftung und anderer freier Schulträger war, gemeinsam mit dem Bildungsministerium an den Verhandlungstisch zurückkehren und bis zum Sommer 2025 einen realistischen Finanzierungsentwurf zu erarbeiten.
Stephan Rether, Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt und Stiftungsrat der Edith-Stein-Schulstiftung direkt nach der Sitzung: „Ich hoffe nicht, dass es sich hier um ein Spiel auf Zeit handelt. Das war nach dem mir bekannten Terminplan für das Haushaltsgesetzgebungsverfahren die letzte Fachausschusssitzung.“ Medienberichten zufolge soll es aber im Januar 2025 noch eine Sondersitzung geben.
Würde der vorliegende Entwurf wirksam, so Rether, würden die freien Schulträger in ihrer Existenz bedroht sein. Die Mittelzuweisungen wären dann künftig deutlich zu gering. „Tatsache ist: Das freie Schulwesen ist eine ganz wesentliche Entlastung für das staatliche Schulwesen. In dieser z. Zt. herausfordernden Situation hier und jetzt über finanzielle Kürzungen nachzudenken – dies führt zu noch mehr staatlicher Aufgabenerfüllung. Da sind wir vom Ideal doch jetzt schon meilenweit entfernt“, so Rether.
Die freien Schulträger werfen dem Bildungsministerium vor, im aktuellen Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes, die Bemessungsgrundlage zur Bezuschussung freier Schulen künstlich kleinzurechnen. Damit würden die freien Schulträger ab dem Schuljahr 2025/26 de facto nur noch ca. 60 Prozent der Zuschüsse für öffentliche Schulen erhalten.
Das Haushaltsbegleitgesetz soll im Februar 2025 vom Landtag verabschiedet werden.
Weiterführende Links:
Quelle: Bistum Magdeburg, Pressestelle, presse@bistum-magdeburg.de, 0391-5961134