„Gott ist ein Freund des Lebens“
Bischöfe: Ethisch können wir Abtreibungen nicht gutheißen
Erscheinungsdatum: 23. April 2024
Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat die Empfehlungen einer Expertenkommission für eine Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregelung kritisiert. Die Bischöfe warnen davor, dass „Grundprinzipien unserer Rechtsordnung verschoben werden“.
Die Bischöfe betonen in einer am Dienstag in Bonn veröffentlichten Stellungnahme, es sei ihnen wichtig, die Frauen in ihrer individuellen Situation des Schwangerschaftskonflikts achtsam wahrzunehmen und der Würde der Frau mit Achtung zu begegnen. Zugleich sei es jedoch unverzichtbar, „in diesem Zusammenhang auch die Würde des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib im Blick zu behalten“.
Kommission empfiehlt straffreie Abtreibungen
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt in ihrem in der vergangenen Woche vorgestellten Abschlussdokument, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen völlig freizustellen. Derzeit ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
Die Stellungnahme der Bischöfe ist mit dem Titel «Gott ist ein Freund des Lebens» überschrieben. Die Bischöfe betonen darin, dass es die Pflicht der Bürgerinnen und Bürger und auch die Pflicht der staatlichen Gemeinschaft sei, sich mit allem Nachdruck für den Schutz des menschlichen Lebens vom Anfang bis zum Ende einzusetzen. „In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren.“
Konflikt zwischen Mutter und Kind
Im Schwangerschaftskonflikt stünden sich fundamentale Rechtspositionen zweier Menschen konflikthaft gegenüber, so heißt es in der Stellungnahme weiter. In rechtlicher Perspektive komme es zu einer Dilemma-Situation, die alleine mit den Mitteln juristischer Logik letztlich nicht aufgelöst werden könne. Die Rechtsordnung sei deshalb darauf zurückgeworfen, hier wenigstens eine näherungsweise Regulierung zu finden.
Der bestehende Konflikt und das zu konstatierende Dilemma ließen sich nicht dadurch auflösen, dass man dem ungeborenen Kind entweder seine Würde teilweise oder sogar ganz abspreche. Es könne auch nicht sein, sein Lebensrecht abzustufen und gerade seine völlige Angewiesenheit auf die Mutter als Grund dafür heranziehe, ihm weniger oder gar keinen Lebensschutz zuzuerkennen. Wörtlich betonten die Bischöfe: „Ein solcher Umgang mit der Würde und dem Lebensrecht des Menschen, gerade wenn er in der rechtsdogmatischen Diskussion stattfindet, erfüllt uns mit ernsthafter Sorge um die humanen Grundlagen unserer gesellschaftlichen Ordnung und um die Wurzeln unserer Verfassung.“
An der derzeit geltenden rechtlichen Regelung habe es von Seiten der katholischen Kirche zwar immer wieder Kritik gegeben. Aber insgesamt suche sie einen Ausgleich zweier in der Menschenwürde wurzelnder Rechtsgüter und habe einen erheblichen Beitrag zu einer gesellschaftlichen Befriedung geleistet, heißt es.
Bedenken gegen Eizell-Spenden und Leihmutterschaft
Auch die Empfehlungen der Kommission, Eizellspenden zu legalisieren und eine Zulassung einer nicht-kommerziellen Leihmutterschaft zu erwägen, kritisieren die Bischöfe. Den erweiterten Möglichkeiten für Paare oder Einzelpersonen, die auf anderem Weg keine Kinder bekommen könnten, stünden zahlreiche Fragen und Bedenken gegenüber. Dies gelte vor allem mit Blick auf eine Benachteiligung von Frauen, die ihren Körper oder ihre Eizellen für solche Verfahren zur Verfügung stellten, aber auch im Hinblick auf eine allgemeine Kommerzialisierung menschlicher Fortpflanzung. Zudem spiele die Berücksichtigung des Kindeswohls eine bedeutende Rolle. Die Bischöfe plädieren deshalb dafür, die bisherigen Regelungen nicht zu ändern.
Der Ständige Rat ist nach der Vollversammlung das wichtigste Organ der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Dem Gremium gehören die Ortsbischöfe an, im Unterschied zur Vollversammlung aber nicht die Weihbischöfe.
Erscheinungsdatum: 23. April 2024
Quelle: kna