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Pressekonferenz

Kritik an Reform-EntwurfKatholikenrat für starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Rundfunkkommission der Länder hat einen Entwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Der Katholikenrat des Bistums Magdeburg positioniert sich klar dagegen.

"Statement des Vorstandes des Katholikenrates im Bistum Magdeburg zum Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV)

Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, 
sehr geehrte Medienpolitiker der Bundesländer,

zum Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) am 26. September 2024 möchten wir im Rahmen der öffentlichen Anhörung als Katholikenrat im Bistum Magdeburg wie folgt Stellung nehmen.
Als Ziel formulieren Sie, dass mit der Reform ein zeitgemäßer öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu ermöglichen sei, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht.

Genau dieses Ziel können wir in dem vorliegenden Entwurf nicht erkennen. Hier sehen wir in vielen Punkten weit mehr eine Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies ist besonders in der gegenwärtigen politischen Lage ein falsches Zeichen.

Seit seiner Etablierung in Westdeutschland und ab 1990 in Gesamtdeutschland ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine der wichtigsten Säulen für die Meinungsbildung in unserer Demokratie. Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen dabei für eine glaubhafte, unabhängige und ausgewogene Informationskultur. Kein Wunder, dass sie dabei massiv von undemokratischen und populistischen Strömungen in unserer Gesellschaft angefeindet werden. “Lügenpresse” ist dafür der demagogische Ausdruck. Dieser Angriff, dem besonders die Öffentlich-Rechtlichen ausgesetzt sind, kommt dabei auch aus dem Ausland. Eine Schwächung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt in deren Interesse.

Umso verwunderlicher ist es, dass der Reformentwurf hier, öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht stärken, sondern schwächen will.

Unverständlich ist, dass der Entwurf bei den Angeboten für Jüngere die Zahl der Programme reduzieren möchte. In den Anmerkungen sind unkonkret zwei/drei verbleibende Angebote genannt.

Der KIKA ist eine einzige Erfolgsgeschichte. Das Internet-Angebot „funk“, ARD One und ZDFneo versuchen hier jüngere Generationen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit für eine offene Gesellschaft zu interessieren. Gerade das sind Zielgruppen, die vor allem rechtsgerichtete Medienplattformen sehr bewusst und leider oft auch erfolgreich für Ihre Ideologien gewinnen. Hier wäre ein deutlich stärkeres Engagement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefragt. Der Entwurf sieht hier genau das Gegenteil vor.

Eine ebensolche Ausdünnung ist auch bei den Informationsangeboten formuliert. Es wird eine Absenkung der Hörfunkwellen und der TV-Informations- und Bildungskanäle angestrebt. Die Kanäle 3sat, ZDFneo, Phoenix und Tagesschau24 stehen dabei zur Disposition. So sollen beispielsweise Inhalte von 3sat teilweise oder vollständig in das Arte-Programm und dessen Digitalangebote überführt werden. Dass 3sat ein Angebot des öffentlich-rechtlichen Fernsehens von Österreich, der Schweiz und Deutschland, dagegen Arte eine französisch- deutsche Kooperation mit einer sehr verschiedenen Programmgestaltung ist, wird dabei nicht berücksichtigt.

Es entsteht der Eindruck, dass der Entwurf wichtige Bildungsformate bedroht und die Programmvielfalt nicht erweitern, sondern reduzieren möchte.

Auch der immer wichtiger werdende Bereich der Digitalisierung erfährt keine notwendige Erweiterung, sondern wird massiv in seiner Wirksamkeit eingeschränkt. Der Entwurf sieht hier eine Verringerung der Digital- und Spartenkanäle von ARD und ZDF und eine deutliche Einschränkung der Telemedienangebote mit Blick auf das Thema Presseähnlichkeit vor.

Dabei ist es gerade die Presse, die mehr und mehr aus der Fläche verschwindet und dadurch die öffentlich-rechtlichen Angebote gerade im Lokalen immer mehr gefragt sind. In Sachsen-Anhalt gibt es noch zwei Tageszeitungen (Volkstimme und Mitteldeutsche Zeitung), die noch dazu zur selben Verlagsgruppe gehören und ihr lokales Angebot seit Jahren reduzieren. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Entwicklungen.

All das sind Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserer Demokratie. Diese zu stärken, ist die Herausforderung, die eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten sollte. Dies tut der Entwurf nicht. Gerade die wichtige Frage einer zukünftigen bedarfsgerechten Finanzierung klammert er sogar aus. Die ausreichende gebührenbasierende Finanzierung, die das System der Bedarfsberechnung durch die KEF garantiert, kommt als wichtige Säule der Unabhängigkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Entwurf nicht vor.

Wir appellieren an Sie, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland durch eine Reform nicht schwächen, sondern stärken, dass sich das breite Informationsangebot in Fernsehen und Radio und Internet weiterentwickeln kann und in seiner Vielfalt für eine lebendige Demokratie erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen,
für den Vorstand des Katholikenrates im Bistum Magdeburg

Dagobert Glanz
Vorsitzender

Guido Erbrich                 
Stellvertretender Vorsitzender       

  

Magdeburg, 11.10.2024"

https://rundfunkkommission.rlp.de/rundfunkkommission-der-laender/reformstaatsvertrag 
 

Quelle: Katholikenrat des Bistums Magdeburg, regina.masur@bistum-magdeburg.de

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