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16./17. November 2024Neue Pfarreigremien gewählt

Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand plus: Im Bistum Magdeburg wurden am 16. und 17. November 2024 neue Pfarreigremien gewählt. Eine Zusammenfassung.

Erscheinungsdatum: 13. Dezember 2024

Im Bistum Magdeburg wurden am 16. und 17. November 2024 in 39 Pfarreien neue Pfarreigremien gewählt. Etwa zwei Drittel (25) werden zukünftig durch die Mitglieder eines Kirchenvorstandes und eines Pfarrgemeinderates vertreten. 

Stark angestiegen (von bisher 4 auf nun 14) ist die Zahl der Pfarreien in denen diesmal ein Kirchenvorstand plus gewählt wurde, bei dem die Aufgaben der beiden ursprünglichen Gremien nun unter einem Dach beraten und angegangen werden. 

Vier weitere Pfarreien werden planmäßig am 15./16. März 2025 ebenfalls einen KV+ wählen. In den Pfarreien St. Anna – Stendal, St. Peter & Paul – Naumburg, St. Franziskus – Halle und St. Marien – Egeln-Staßfurt wurde der Wahltermin verschoben bzw. neu angesetzt.

Konstituierende Sitzungen

Die neu gewählten Gremienmitglieder starten in diesen Tagen mit einer konstituierenden Sitzung in die neue, insgesamt vier Jahre umfassende Legislaturperiode. In den Pfarreien mit einem Leitungsteam und/oder einem ehrenamtlichen Kirchenvorstandsvorsitzenden wurden in diesem Rahmen auch die Vorschläge für mögliche zukünftige Verantwortliche zusammengetragen, die vor Amtsantritt in dieser Rolle noch durch den Bischof beauftragt werden müssen.

Bisher waren etwa 56.600 Katholikinnen und Katholiken zur Wahl aufgerufen. 589 Personen hatten sich als Kandidierende aufstellen lassen, 460 wurden gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 8,8 Prozent. Dies sind etwa drei Viertel der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher.

Die Anzahl der Mitglieder in den jeweiligen Pfarreigremien (KV, PGR oder KV+) richtet sich nach der Anzahl der Pfarreimitglieder. In der Regel gehören einem KV bzw. PGR mindestens 4 und bis zu 10 gewählte Mitglieder an. Beim KV+ sind es 4 bis maximal 14. Hinzu kommen noch etwa ein bis vier geborene Mitglieder und je nach Bedarf weitere beratende.

Hintergrund

Der Pfarrgemeinderat (PGR) wirkt zusammen mit dem Pastoralteam beratend und beschließend bei der grundsätzlichen Ausrichtung von pastoralen Aktivitäten in der Pfarrei mit. Er vernetzt die unterschiedlichen Gruppen, Gemeinschaften, Initiativen, Einrichtungen und Gemeinden miteinander und fördert die Teilhabe aller Getauften an ihrem Ort.

Der Kirchenvorstand (KV) vertritt die Pfarrei und verwaltet ihr Vermögen. Er hat u.a. dafür zu sorgen, dass die finanziellen Mittel und andere Ressourcen in angemessener Weise für die pastoralen Anliegen der Pfarrei zur Verfügung stehen. Besonders deutlich wird dies, wenn eine Pfarrei Trägerin einer Einrichtung ist.
Seit 2020 besteht die Möglichkeit, statt PGR und KV, einen Kirchenvorstand Plus (KV+) zu wählen, der beide Gremien unter einem Dach verbindet. Im KV Plus werden sowohl die pastoralen als auch die administrativen Belange der Pfarrei beraten und entschieden.

In allen drei Gremienmodellen engagieren sich in erster Linie Ehrenamtliche der jeweiligen Pfarrei. Hinzu kommen einzelne hauptamtliche pastorale Mitarbeitende des Bistums, die in der entsprechenden Region im Einsatz sind.

Neben bisher klassischen Pfarreien mit einem kanonischen, also nach Kirchenrecht für diese zuständigen Pfarrer, gibt es auch eine wachsende Zahl von Pfarreien, für die entweder ein Pfarr-Administrator oder ein mehrköpfiges ehrenamtliches Leitungsteam (derzeit sind 15 Teams im Einsatz) mit einem Priester als Geistlichen Moderator beauftragt wurde.

Quelle: Bistum Magdeburg, Pressestelle, presse@bistum-magdeburg.de, 0391-5961134


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