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Eine Hand mit Rose vor einem Sarg

Novelle des Bestattungsgesetzes Sachsen-AnhaltBethke: „Guter Kompromiss“

Nach Jahrzehnten der Debatte hat Sachsen-Anhalt seit Donnerstag, dem 11. September 2025, ein neues Bestattungsgesetz. Der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Mathias Bethke, begrüßt zwar grundsätzlich die Kompromissfindung - sieht eine der Änderungen aber kritisch.

Erscheinungsdatum: 13. September 2025

Der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Mathias Bethke, begrüßt die Kompromissfindung über ein neues Landes-Bestattungsgesetz. „Grundsätzlich muss man anerkennen, dass es nach Jahrzehnten der Verhandlungen nun zu einem Kompromiss gekommen ist. In polarisierenden Zeiten ist das ein gutes Signal“, sagte er. Die Änderungen seien maßvoll, weshalb es keinen Grund für maßlose Kritik gebe. Die Aufhebung des Sargzwangs und künftig möglichen Tuchbestattungen hält Bethke für einen „Ausdruck religiöser Solidarität“ mit Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens, für die die Bestattung im Leichentuch Teil ihrer religiösen Praxis ist.

Kritik an Asche-Entnahme

Porträt eines Mannes
Mathias Bethke leitet das Katholische Büro Sachsen-Anhalt. Bildrechte / Quelle: Bistum Magdeburg

Allerdings bleibe ein Wermutstropfen für die katholische Kirche: „Die Entnahme von bis zu fünf Gramm Asche für Schmuckstücke sehen wir kritisch. Das ist ein kleiner Schritt in eine falsche Richtung“, so Bethke. „Damit wird begonnen, Trauer zu individualisieren und zu privatisieren.“ Würde man diese Entwicklung konsequent weiterdenken, gebe es irgendwann keine öffentlich zugänglichen Gräber mehr, Menschen würden Gefahr laufen, ausgeschlossen zu werden.

Der Landtag hatte am Donnerstag eine umfassende Novelle des Bestattungsgesetzes verabschiedet. Künftig ist in Sachsen-Anhalt die Entnahme von bis zu fünf Gramm Asche vor dem Verschließen der Urne erlaubt, um Erinnerungsstücke wie etwa ein Medaillon oder Gedenkdiamanten anzufertigen. Es ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die verstorbene Person muss ihren letzten Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt gehabt haben und zu Lebzeiten einer Ascheentnahme durch schriftliche Verfügung nicht widersprochen haben.

Das Bundesland ist eines der ersten, das diese Möglichkeit zulässt. In Rheinland-Pfalz wurde zeitgleich eine ähnliche Regelung beschlossen.

Zudem wird es in Sachsen-Anhalt möglich sein, aus religiösen Gründen ohne Sarg bestattet zu werden. Auf Wunsch dürfen Verstorbene in Tüchern beerdigt werden. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt sind Ausnahmen von der Sargpflicht inzwischen zugelassen. Eine Beisetzung auf einem Friedhof bleibt in Sachsen-Anhalt aber Pflicht.

Sternenkinder

Darüber hinaus wird laut Gesetzesnovelle eine zweite Leichenschau eingeführt sowie eine würdevolle Bestattung von sogenannten Sternenkindern - Kindern, die tot geboren werden oder nach einem Schwangerschaftsabbruch sterben - gesetzlich geregelt.

Außerdem dürfen, laut Gesetz, Grabsteine aus Naturstein nicht mehr verwendet werden, wenn diese durch Kinderarbeit entstanden sind.

Pressemitteilung des Sozialministeriums Sachsen-Anhalt 

Quelle: Katholische Nachrichtenagentur kna; Bistum Magdeburg, Pressestelle, presse@bistum-magdeburg.de, 0391-5961134


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