
Bildrechte / Quelle: Bistum Magdeburg
Wahl: Erweiterter BistumsratGemeinsam in Verantwortung
Die katholische Kirche will synodaler werden. Das Bistum Magdeburg ist dabei Vorreiterin mit einem neuen Gremium – dem Erweiterten Bistumsrat: Am 5. April 2025 tritt er erstmals zusammen. Vorab werden die Vertreterinnen und Vertreter der Ehrenamtlichen am 1. März gewählt. Ein Interview mit Pfarrer Stephan Werner und Heidi Klimmasch vom Wahlausschuss.
Erscheinungsdatum: 12. Februar 2025
Liebe Frau Klimmasch, lieber Pfarrer Werner, wir sprechen über den Erweiterten Bistumsrat im Bistum Magdeburg. Welche Bedeutung hat dieses Gremium?
Heidi Klimmasch/Pf. Werner: Er ist Frucht und Stütze einer Kirche, die wahrhaft katholisch und synodal ist: Wesensmerkmale der Kirche Jesu Christi seit ihrer ersten Stunde ist ja der katholische Aspekt, das bedeutet: von und mit allen für alle. Und die Synodalität ist ein wichtiger Wesenspunkt: Wir wollen miteinander in Verantwortung sein, damit niemand zurückbleibt, sondern alle mittragen und getragen werden. So kann unsere Kirche vor Ort und im Land zugleich in der Minderheit ein Zeichen inmitten einer zerrissenen und zerstrittenen Welt sein. Angesichts von gesellschaftlichen Belastungen, Blockaden und Spaltungen gilt die Erfahrung und Zusage: Da geht doch noch was.
Es gab ja bis 2024 bereits einen Bistumsrat im Bistum. Was ist neu am Erweiterten Bistumsrat?
Neu ist, dass er erweitert ist. Nicht so sehr extensiv, der Größe nach, sondern intensiv durch die Einbeziehung möglichst vieler Sichtweisen und Kompetenzen. Neu ist auch, dass er verbindlich ist in mehrfachem Sinne. Es gibt eine festgelegte Aufgabenstellung und Verantwortung, Zusammensetzung und Arbeitsweise. Er verbindet Ehren- und Hauptamtliche, Regionen und Institutionen, Berufsgruppen, Laien und Kleriker. Und: Die Ehrenamtlichen werden durch die Gremien in den Regionen gewählt, das ist ganz neu.
Wer ist alles dabei?
Der Bischof, Mitglieder der verschieden kirchlichen Berufsgruppen und Institutionen und Ehrenamtliche aus den 11 Pastoralregionen. Dabei soll es sich um Berufserfahrene wie junge Menschen handeln, die für die vielfältigen pastoralen Arbeitsfelder und kirchlichen Verantwortungen stehen. Insgesamt sind es etwa vierzig Stimmberechtigte, dazu einige beratende Mitglieder.
Wurden die Mitglieder schon benannt oder werden sie noch gewählt?
Gesetzt ist der Bischof. Dazu kommen Berufsgruppen und Institutionen. Sie entsenden in je eigener Verantwortung bzw. entsprechend ihrer Satzungen Mitglieder. Pro Pastoralregion sind zudem ein bis zwei Ehrenamtliche vertreten. Sie werden am 1. März 2025 von den Pfarreigremien gewählt.
Was entscheidet der Erweiterte Bistumsrat?
Alles, was für das Bistum und seine Entwicklung von grundsätzlichem und allgemeinem Belang ist - in synodalem Geist und Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht!
Wie oft trifft er sich?
Vorgesehen sind zwei bis drei Treffen im Jahr. Das Genaue bestimmt der neu konstituierte Bistumsrat dann in seiner Geschäftsordnung, die er sich selbst gibt. Für die Kontinuität zwischen den Sitzungen und die Koordination und Kommunikation sorgt eine Geschäftsführung.
Quelle: Anja Schlender, Bistum Magdeburg, Pressestelle, presse@bistum-magdeburg.de, 0391-5961134