Mehr als 400 Mal geholfen
Update: Flüchtlingshilfe half mit 209 000 Euro | Link zum MDR-Bericht
Die vom Bistum Magdeburg vor drei Jahren gegründete „Flüchtlingshilfe Sachsen-Anhalt“ hat bisher Hilfen im Wert von fast 209.000 Euro bewilligt. Der Spendenfonds sei zu einem „wichtigen Baustein in der Integrationsarbeit unseres Bistums“ geworden, bilanzierte Bischof Gerhard Feige am Mittwoch in Magdeburg. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) zeigte sich „außerordentlich dankbar“ für die Initiative: „Dieses Zeichen der Menschlichkeit brauchen wir mehr denn je, insbesondere weil es an den Rändern der Gesellschaft kälter geworden ist.“
Seit Auflage des Flüchtlingsfonds wurden laut Bistum 460 Anträge zur finanziellen Unterstützung gestellt und davon 407 bewilligt. Die meisten Antragsteller stammten aus Syrien, Afghanistan, Iran, Irak und Eritrea. Sie baten überwiegend um Hilfen für Familienzusammenführungen. Bischof Feige hatte im Januar 2014 zur Gründung des Fonds ein Grundkapital in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mittlerweile seien durch Spenden insgesamt rund 316.000 Euro zusammengekommen, so der Bischof.
Minister Stahlknecht kritisierte populistische Aussagen, wonach der Terrorismus angeblich durch die Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sei: „Das ist falsch. Die Flüchtlinge sind vor dem Terror geflohen.“ Sie dürften nicht politisch instrumentalisiert und verantwortlich gemacht werden, wenn der internationale Terrorismus auch in der westlichen Welt ankomme, so der Minister.
Mit Blick auf Abschiebungen von Flüchtlingen betonte Bischof Feige: „Uns als Kirche ist es wichtig, dass jeder Einzelfall geprüft wird und niemand zurück in ein Gebiet muss, wo ihm Verfolgung und Terror drohen.“ Die katholische Kirche lehne Rückführungen nicht grundsätzlich ab, es bleibe jedoch immer eine Spannung zwischen Gerechtigkeit und Barmherzigkeit. Auch Stahlknecht bezeichnete die Abschiebung als „letztes Mittel“. Gleichwohl gebe es immer wieder unterschiedliche Auffassungen, welche Regionen als sicher gelten könnten und welche nicht.
Die Flüchtlingshilfe förderte vor allem Flugtickets zur Familienzusammenführung, Pass- und Visagebühren sowie Hilfen zum allgemeinen Lebensunterhalt etwa in Form von Zuschüssen zu Mieten und Krankenkassenbeiträgen. Der Fonds hilft unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Antragsteller und in Härtefällen, in denen es sonst keine staatlichen Hilfen gibt. | kna