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„Das Kirchenbild mancher Kritiker erinnert mich an die DDR“

Bischof Dr. Gerhard Feige im Interview mit dem FAZ-Redakteur Dr. Daniel Deckers

Bischof Feige, die Deutsche Bischofskonferenz hat Ende Februar mit Dreiviertelmehheit eine „Orientierungshilfe“ über die Teilnahme nichtkatholischer Ehepartner am Abendmahl gutgeheißen. Papst Franziskus hat diesen Text vor kurzem als „nicht veröffentlichungsreif“ bezeichnet. Was ist da passiert?

Das würde ich auch gerne wissen. Als ich zusammen mit anderen Vertretern der Bischofskonferenz am 3. Mai in Rom war, haben Mitglieder der Kurie einige Anfragen an unseren Text vorgetragen. Am Ende des Gesprächs hieß es in einer mit beiden Seiten abgestimmten Erklärung, dass wir diese Fragen gemeinschaftlich auf deutscher Ebene klären sollten, und zwar einmütig. Was nicht dasselbe ist wie einstimmig. Damit war auch entschieden, dass Rom dieses Thema nicht an sich ziehen würde, wie es sieben Ortsbischöfe aus Deutschland unter Führung des Kölner Erzbischofs Kardinal Woelki gewünscht hatten. Die Antwort war klar: Wir sollten und könnten das unter uns regeln.

Worin bestanden diese Anfragen?

Es ging in die Richtung, dass das Votum der Mehrheit Fragen des Glaubens berühre, in anderen Ortskirchen nicht gutgeheißen werde und das Verhältnis zu anderen Kirchen belasten könnte, etwa zu den orthodoxen. Aber es gab keine Auflagen.

Im Licht der päpstlichen Intervention erscheint es so, als seien die jetzt öffentlich formulierten Anfragen schon während der Erarbeitung der „Orientierungshilfe“ nicht ausreichend bedacht worden. Soll das heißen, die deutschen Bischöfe hätten schlampig gearbeitet?

Wir haben über alle diese Aspekte intensiv diskutiert und mehrere theologische und kirchenrechtliche Gutachten eingeholt. Danach war für die große Mehrheit der Bischöfe klar, dass wir uns innerhalb dessen bewegen, was ekklesiologisch und kirchenrechtlich möglich ist. Natürlich geht es in dieser seelsorgerlichen Orientierungshilfe um Fragen des Glaubens. Aber wir verfälschen ihn nicht, sondern beziehen uns nur auf das, was bereits lehramtlich formuliert ist.

Laut dem Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre treibt den Papst jetzt die Sorge um, dass ein nationaler Alleingang negative Auswirkungen auf die Weltkirche und die Ökumene haben könnten. Woher dieser Sinneswandel?

Das wüsste ich auch gerne. Ob und wie stark andere Bischofskonferenzen Kritik geäußert haben, weiß derzeit nur Rom alleine. Vielleicht handelt es sich ja auch um eine Art Stellvertreterkrieg. Man prügelt auf die deutschen Bischöfe ein und meint den Papst, der sich erst einmal schützen will. Dabei gibt es mehrere, vor allem westliche Länder, in denen sich vergleichbare Fragen stellen. Aber kaum anderswo ist der Anteil der konfessionsverschiedenen Ehepaare mit etwa 40 Prozent so groß wie in Deutschland. Sollen wir davor etwa die Augen verschließen?

Die ersten Bitten, der Vatikan möge in Sachen konfessionsverschiedener Ehepaare zu einer Klärung auf weltkirchlicher Ebene beitragen, gehen auf die Zeit der Würzburger Synode (1972–1975) zurück. Seither ist nichts geschehen. Jetzt wird das Gespenst eines nationalen Alleingangs der Deutschen beschworen. Wie passt das zusammen?

Die Weichen sind durch das II. Vatikanische Konzil gestellt worden, später auch durch das neue Kirchenrecht aus dem Jahr 1983. Danach kam es an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Konkretisierungen. So haben zum Beispiel die englische, die kanadische und die südafrikanische Bischofskonferenz kasuistisch entschieden, also festgelegt, an welchen Tagen oder bei welchem Anlass ein Nichtkatholik, so er denn möchte, die Eucharistie empfangen kann. Etwa an Weihnachten und Ostern oder bei der eigenen Trauung, einer Taufe in der eigenen Familie oder einer Totenmesse für einen nahen Angehörigen, sonst aber nicht. Dieses Rechtsdenken hat uns nicht überzeugt, und es ließe sich in Deutschland wohl auch nicht vermitteln.

Was haben die Bischöfe in Deutschland seinerzeit getan?

Wir haben uns von 2000 bis 2004 schon einmal mit der Materie beschäftigt. Wir sind aber zu keinem Ergebnis gekommen, sondern schließlich ausgebremst worden. Begründung: Rom werde bald klären, was unter „gravis necessitas“ zu verstehen ist. Diese Definition einer „schwerwiegenden Notlage“, wie sie das Kirchenrecht zur Voraussetzung des Kommunionempfangs von Nichtkatholiken macht, ist aber 14 Jahre nicht gekommen.

Wie muss man sich eine Konstellation ausmalen, in der eine nationale, in diesem Fall den deutschen Bedingungen angemessene Lösung die Weltkirche erschüttern soll?

Als andere Bischofskonferenzen ihre Regeln zum Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner vorlegten, hat uns das nicht negativ berührt. Warum auch? Sie bewegten sich im Rahmen des ekklesiologisch und kirchenrechtlich Möglichen. Dass wir jetzt unsere Kompetenzen überschritten haben sollten, will sich mir nicht erschließen. Allerdings scheint es immer wieder ein probates Mittel zu sein, die „Weltkirchenkeule“ einzusetzen, wenn man Veränderungsbemühungen am Ort verhindern will.

Als weitere Voraussetzung für die Teilnahme von Nichtkatholiken am Abendmahl sieht das Kirchenrecht vor, dass sie eine eigene Kirche nicht aufsuchen können. Diese Fallgestaltung kann ja für evangelische Christen in Deutschland praktisch als ausgeschlossen gelten.

Diese Bestimmung aus dem Jahr 1983 ist in späteren Dokumenten nicht mehr aufgegriffen worden. Auch aus römischer Sicht ist die Zeit darüber hinweggegangen. Mehr noch: Papst Johannes Paul II. hat sich sogar in weiterführender Weise geäußert und von einer schwerwiegenden „geistlichen“ necessitas gesprochen. Diesen Begriff kann man unterschiedlich übersetzen, eben nicht nur als „Notlage“, sondern auch als „Bedürfnis“. All das hat uns ermutigt, die „Orientierungshilfe“ zu erarbeiten. Zu behaupten, wir hätten überstürzt gehandelt und etwas übers Knie gebrochen, ist absurd.

Was ist denn Ihre Lösung im Gegensatz zu einer einzelfallbezogenen Erlaubnis, die Eucharistie zu empfangen?

Wir behaupten nicht, dass jede konfessionsverschiedene Ehe als solche den Tatbestand eines „schwerwiegenden geistlichen Bedürfnisses“ erfüllt oder hervorbringt. Der Einzelne ist gefragt, wofür Papst Franziskus den Weg der geistlichen Entscheidungsfindung gewiesen hat.

Sind Sie sicher, dass Papst Franziskus so verstanden werden will?

Als sich der Papst vor zwei Jahren während eines Besuch in der evangelischen Gemeinde in Rom in diesem Sinn geäußert hat, hieß es zunächst, das sei eine typische spontane Äußerung. Im Rahmen des sogenannten Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe in Rom habe ich den Papst eine Woche später direkt gefragt, wie seine Worte zu verstehen seien. Daraufhin hat er fast wortwörtlich das wiederholt, was er in der Christuskirche gesagt hatte: „Generell kann ich nichts verändern, aber sprecht mit dem Herrn, und geht weiter.“ Wir haben den Papst in unserer Handreichung nur bei seinem Wort genommen.

Eine Minderheit der deutschen Bischöfe glaubt, den Papst anders verstehen zu müssen oder zu sollen und führt gegen die „Orientierungshilfe“ das Argument ins Feld, Ausnahmen sollten zur Regel gemacht oder mindestens Regeln für Ausnahmen aufgestellt werden. Wer versteht den Papst besser?

In der Orientierungshilfe geht es nicht um Regeln und um Ausnahmen, sondern um Kriterien für eine Gewissensentscheidung Einzelner. Was daran falsch sein soll, erschließt sich mir nicht.

Wen wollen Sie denn von diesem Weg überzeugen, wenn schon fast ein Drittel der Ortsbischöfe in Deutschland nicht überzeugt ist?

Viele konfessionsverschiedene Ehepaare haben sich bereits enttäuscht von der katholischen Kirche abgewandt. Andere praktizieren die gemeinsame Kommunion schon lange, andere trauen sich nicht oder haben ein schlechtes Gewissen. Vor allem an sie und ihre Seelsorger richtet sich die „Orientierungshilfe“.

Adressat der einschlägigen Bestimmung des Kirchenrechts sind nicht konfessionsverschiedene Ehepaare, sondern alle Nichtkatholiken, die ein Sakrament empfangen möchten. Warum diese Engführung?

Wenn es jetzt von den Kritikern heißt, es brauchte Lösungen für alle Nichtkatholiken, nicht nur für konfessionsverschiedene Ehepartner, dann ist das in der Sache nicht falsch. Falsch ist nur, jetzt ein Maximum einzufordern und damit das Minimum zu verhindern, das jetzt schon möglich wäre. Außerdem sind konfessionsverschiedene Ehepaare nicht nur durch das Sakrament der Taufe miteinander verbunden, sondern auch durch das Sakrament der Ehe. Insofern liegt hier eine besondere Konstellation vor. Da steht irgendwann auch einmal die Frage der gemeinsamen Eucharistie an. Was zudem ein Argument war, sind die Kinder und das Schicksal der Ehe. Die unterschiedliche Konfession der Eltern kann in solchen Fällen nicht nur eine Bereicherung sein, sondern auch eine Belastung.

Auch die Kritiker der „Orientierungshilfe“ streiten nicht ab, dass nichtkatholische Christen längst zu Recht die Eucharistie empfangen und niemand an der Kommunionsbank zurückgewiesen darf. Worüber dann der ganze Streit?

Mich haben diese Äußerungen in ihrer Offenheit sehr überrascht und im Blick auf die Betroffenen auch erleichtert. Aber deswegen ist die „Orientierungshilfe“ nicht überflüssig. In Westdeutschland mögen evangelische Christen fast flächendeckend zur Kommunion gehen und die Pfarrer damit gut umgehen können. Im Osten ist das nach meiner Erfahrung nicht so verbreitet. Vielleicht sind wir hier ein wenig zurückgeblieben.

Alles in allem erwecken solche Äußerungen den Anschein, als seien sich beide Gruppen in der Sache näher, als sie sich manchmal geben. Täuscht dieser Eindruck?

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die unterschiedlichen Sichtweisen Ausdruck unterschiedlicher Kirchenbilder sind. Das hat auch mit Macht zu tun.

Mit Macht?

Einige wollen um jeden Preis ein System aufrechterhalten, in dem das Lehramt beziehungsweise die Bischöfe die Regeln aufstellen. Abweichungen werden entweder geduldet, solange sie das System nicht in Frage stellen, oder sollen als Gnadenakt wahrgenommen werden. Wir hingegen setzen letztlich auf einen geistlichen Weg und die Gewissensentscheidung des Einzelnen. Da wird Macht abgegeben. Das wollen wohl manche nicht, vielleicht, weil sie einem vorkonziliaren Kirchenbild verhaftet sind.

Was ist ein „vorkonziliares“ Kirchenbild?

Das Denkmuster: Kirche als geschlossenes System, in dem klar ist, wer dazugehören darf und wer nicht. Aufgrund meiner DDR-Erfahrungen weiß ich, was eine Ideologie ist, die alles ordnen und regeln will und dabei jedes Abweichlertum unterdrücken und aus der Gemeinschaft ausschließen muss. Ähnlich exklusivistisch wurde von einigen Bischöfen auch schon über die Katholiken diskutiert, die nach dem Scheitern ihrer Ehe nochmals geheiratet haben. Signifikant für ein solches Kirchenbild ist auch die Bedeutung von Formeln wie „Keine Eucharistiegemeinschaft ohne Kirchengemeinschaft“. Der Satz stimmt, aber er stimmt auch wieder nicht.

Warum sollte dieser altkirchliche Satz nicht stimmen?

Ins Feld geführt wird nur das, was zu der eigenen Wahrheit passt. So heißt es im Ökumenismus-Dekret des II. Vatikanischen Konzils: „Die Bezeugung der Einheit verbietet in den meisten Fällen die Gottesdienstgemeinschaft, die Sorge um die Gnade empfiehlt sie indessen in manchen Fällen.“ Der zweite Teil des Satzes fällt nicht selten unter den Tisch.

Was erinnert Sie daran an die DDR?

In meiner Jugend habe ich gegenüber dem Staat mit seiner totalitären Ideologie die Kirche als eine Gemeinschaft erfahren, der es zutiefst um die Freiheit und Würde des Menschen geht. Jetzt entdecke ich bei einigen ihrer Vertreter doch auch recht ideologische Züge. Daher muss man sich nicht darüber wundern, wenn es in der Kirche insgesamt inzwischen immer mehr knirscht. Mich selbst ermutigen die vielen Reaktionen, die ich aus dem In- und Ausland erhalten habe, nicht aufzugeben. So viel und so differenzierten Zuspruch habe ich noch nie bekommen.

Wie wollen Sie aus diesem Schlamassel herauskommen?

Ich habe immer gesagt, dass man in vielen Fragen einen langen Atem braucht. Aber wenn jetzt das kleinste bisschen verhindert werden soll, dann stellen sich schon grundsätzliche Fragen. Vielleicht war die Orientierungshilfe der letzte Versuch, auf diesem Gebiet noch irgendetwas ordnen zu wollen. Welchen Sinn sollen Regeln haben, die nicht mehr verstanden und erst recht nicht mehr akzeptiert werden? Mit Verboten ist nichts mehr zu holen. Es braucht wohlüberlegte Angebote, um die Gewissen zu bilden und Menschen auf ihrem Glaubensweg zu begleiten.

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