Pastorale Handreichung veröffentlicht
Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz
Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat sich mit der Diskussion um die auf der Frühjahrs-Vollversammlung (19.–22. Februar 2018) beschlossene pastorale Handreichung „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ befasst. Die konfessionsverbindenden Ehepaare und Familien liegen uns sehr am Herzen.
Wir unterstreichen, dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammengehören. Wir ringen um eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen. Durch die Taufe, den Glauben und das Sakrament der Ehe sind sie miteinander engstens verbunden und teilen ihr ganzes Leben. Für uns Bischöfe geht es hier um die Frage des Kommunionempfangs für den evangelischen Ehepartner einer konfessionsverbindenden Ehe.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat den Ständigen Rat über seine Gespräche in Rom informiert. In einer Begegnung mit Papst Franziskus konnte er klären, dass
- der Brief der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 Hinweise und einen Interpretationsrahmen gibt,
- der Text nicht als Dokument der Bischofskonferenz erscheint, da es auch um eine weltkirchliche Dimension geht,
- der Text als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe liegt.
Es ist uns wichtig, dass wir im ökumenischen Suchen zu einem vertieften Verständnis und einer noch größeren Einheit der Christen unterwegs sind, und fühlen uns verpflichtet, hier mutig voranzuschreiten.
Die Thematik soll – entsprechend dem Brief der Kongregation für die Glaubenslehre – weiter vertieft werden. Wir bieten dem Heiligen Vater und der Römischen Kurie dazu unsere Mitarbeit an. In der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2018 wird Gelegenheit bestehen, das Thema erneut aufzugreifen.
Hinweise:
Die wichtigsten Dokumente zu diesem Thema stehen als Download unter www.dbk.de auf der Themenseite „Ökumene“ bereit:
- Brief der (Erz-)Bischöfe von Köln, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Görlitz, Passau und Regensburg an einige römische Dikasterien vom 22. März 2018
- Brief von Kardinal Reinhard Marx an die (Erz-)Bischöfe von Köln, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Görlitz, Passau und Regensburg vom 4. April 2018
- Brief des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre vom 10. April 2018
- Presseerklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Pressesaals des Heiligen Stuhls vom 3. Mai 2018
- Brief des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018
- Note von Kardinal Reinhard Marx an den Heiligen Vater vom 12. Juni 2018
- Auszug der Pressekonferenz des Heiligen Vaters auf dem Weg von Genf nach Rom am 21. Juni 2018
- Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur.“
Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Derzeit gehören ihr 66 Mitglieder (Stand: Juni 2018) aus den 27 deutschen Diözesen an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.