Religion als Freiheit für Alle
Zum Hochfest "Epiphanie" fordert Bischof Dr. Gerhard Feige Religionsfreiheit für alle Gott-Suchenden
Mit einem feierlichen Pontifikalamt wurde in der Kathedrale St. Sebastian in Magdeburg das Hochfest „Epiphanie“ oder „Heilige Drei Könige“, gefeiert.
Bischof Dr. Gerhard Feige wählte für seine Predigt das Thema Religionsfreiheit – nicht nur für Christen. „Den meisten unter uns dürften die drei Weisen, die dem Gottessohn in der Krippe ihre Geschenke bringen, seit Kindheit vertraut sein. Vermutlich stammten sie aus dem heutigen Iran. Sie glaubten, dass der Stern, den sie aufleuchten sahen, mit ihrer Suche nach Wahrheit zu tun haben könnte. Deshalb sind sie aufgebrochen, um diesem Stern zu folgen. Diese Suche kann aber nur gelingen, wenn wir auch die Freiheit haben, uns wie die Sterndeuter auf den Weg zu machen, wenn wir die Freiheit haben, dem zu folgen, was wir als wahr und sinnstiftend erkannt haben.“
Diese Freiheit, das menschliche Leben auf Gott auszurichten und dies auch im öffentlichen Raum zu tun, ist der Inhalt des Rechts auf Religionsfreiheit. „Jeder Mensch hat – so heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 – die Freiheit, „seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat zu bekennen“. Religionsfreiheit ist also ein Menschenrecht.“
„Diese Freiheit ist in der Würde des Menschen verankert. Nach unserer christlichen Überzeugung ist sie uns von Gott selbst verliehen, weil wir seine Ebenbilder sind. Gott selbst ist es, der danach drängt, dass wir uns auf die Suche nach ihm machen. Deshalb muss jede Gott-Suche geschützt werden. Die Würde der menschlichen Person verlangt danach, sich ungehindert auf diese Suche machen zu dürfen, so wie die drei Weisen aus dem Morgenland. Denn die Wahrheit kann niemals durch Zwang gefunden werden, sondern nur dadurch, dass der Mensch in aller Freiheit auf den Ruf Gottes reagiert. Was aber bedeutet das für uns ganz aktuell?
Zum einen hören wir immer neu von massiven Verletzungen dieses Menschenrechtes. In vielen Teilen der Welt werden Menschen um ihrer Religion willen ausgegrenzt, verfolgt oder gar ermordet. Terrororganisationen oder auch staatliche Organe überwachen und unterdrücken religiöse Minderheiten, manchmal sogar Mehrheiten, um die jeweils eigene Auffassung von Wahrheit durchzusetzen. In der aktuellen Weltlage sind es gerade Christen, die in erschreckendem Ausmaß Opfer von Diskriminierung und Gewalt werden. Sie brauchen unsere Solidarität durch das Gebet, aber auch dadurch, dass wir zusammen mit verlässlichen Organisationen öffentlich für sie eintreten.
Das heißt aber keinesfalls, dass wir nur das Recht von Christinnen und Christen zu verteidigen haben. Wenn die Religionsfreiheit für alle Menschen gilt, müssen wir auch für die Rechte derer eintreten, die einer anderen Religion oder Weltanschauung anhängen. Ja, das geht sogar so weit, dass wir beispielsweise auch dann die Rechte von Muslimen schützen müssen, wenn die islamischen Staaten, aus denen sie kommen, ihrerseits die Rechte von Christen ignorieren.“
Feige sieht darin eine große Herausforderung für unsere pluralistische Gesellschaft. „So sind derzeit auch so manche Stimmen zu hören, die das Recht auf Religionsfreiheit nur Christen zugestehen wollen. Das ist schon rein juristisch gesehen unzulässig. Aber es entspricht auch nicht unserer christlichen Überzeugung.“
„Erstaunlicherweise gehört die Mehrheit der Bevölkerung in unserer Region keiner Konfession oder Religion an. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass nun die Religionslosigkeit die Norm darstellt. Deshalb gehört es schließlich auch zur Religionsfreiheit, dass Religion nicht einfach zur Privatsache erklärt wird. Gegenwärtig gewinnt man jedoch manchmal den Eindruck, dass „schon das öffentliche Bekenntnis … eine bisweilen untragbare Zumutung gegenüber einer immer stärker entkirchlichten Gesellschaft“ darstellt (D. Legutke). Zur Religionsfreiheit gehört es, dass der Glaube – im Rahmen der Grundrechte – auch sichtbar gelebt werden darf, selbst wenn das von anderen als Provokation empfunden wird. Als Christen glauben wir, dass wir das öffentliche Leben mitzugestalten haben, weil „die Welt nicht selbstverständlich ins Gute geführt“ wird (Kardinal Reinhard Marx), sondern es Leute braucht, die sich ausdauernd und fantasievoll für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen einsetzen.“ (Die ganze Predigt finden Sie hier.)
Musikalisch wurde das Pontifikalamt von die Magdeburger Dombläser unter der Leitung von Anne Schumann und dem Chor von St. Peter und Paul aus Groß Ammensleben unter der Leitung von Michael Löderbusch sowie Matthias Mück an der Orgel gestaltet.