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Bischöfliches Ordinariat für Publikumsverkehr geschlossen

Generalvikar veröffentlicht Dienstanweisung zur Arbeitsweise des Bischöflichen Ordinariates angesichts der Corona-Krise

Ab Montag, 2. November 2020 werden in Sachsen-Anhalt und allen anderen Bundesländern die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben wieder verschärft. Der Generalvikar des Bistums Magdeburg, Dr. Bernhard Scholz, hat mit einer Dienstanweisung reagiert. So schließt  das Bischöfliche Ordinariat in Magdeburg seine Pforten für den Öffentlichkeitsverkehr. „Wir wollen damit alle Maßnahmen unterstützen, die die Ausbreitung des Coronavirus´ wieder verlangsamen und auch unsere Mitarbeitenden schützen“, sagt der Generalvikar . „Dennoch wollen wir für die Menschen in dieser schwierigen Zeit erreichbar bleiben.“ So werden viele mobil arbeiten und  telefonisch zwischen 8 Uhr und 16 Uhr erreichbar sein.

Bleiben Sie gesund und behütet!

Dienstanweisung zur Arbeitsweise des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg angesichts der Corona-Krise ab 02. November 2020

Mit diesen Regelungen soll zum einen der Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischöflichen Ordinariates und seiner Einrichtungen Rechnung getragen werden und zum anderen ein Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Infektionen insgesamt geleistet werden.

  1. Bis auf Weiteres wird der Öffentlichkeitsverkehr des Bischöflichen Ordinariates eingestellt. An der Eingangstür zum Bischöflichen Ordinariat wird über die telefonische Erreichbarkeit informiert.
  2. Der Besucherverkehr ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sofern Termine mit externen Besuchern vereinbart werden und im Bischöflichen Ordinariat stattfinden, haben die Beteiligten während der Termine eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  3. Die Poststelle ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt und sichert in dieser Zeit den Empfang der eingehenden Post, deren Registrierung und Verteilung sowie den Postausgang ab.
  4. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat ist in allgemein zugänglichen Bereichen wie Fluren und Teeküchen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Am eigenen Arbeitsplatz braucht die Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen werden.
  5. Das regelmäßige Lüften der Büroräume wird empfohlen, insbesondere vor und nach Besprechungen.
  6. Da es das Ziel sein muss, Kontakte im Bischöflichen Ordinariat möglichst gering zu halten, soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mobiles Arbeiten in Absprache mit den jeweiligen Bereichsleiterinnen und -leitern ermöglicht werden, sofern die erforderlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
    Dabei ist zu gewährleisten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer üblichen Arbeitszeiten telefonisch erreichbar sind. Übliche Arbeitszeiten sind montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr.Die konkreten Regelungen im Einzelfall treffen die Bereichs- bzw. Einrichtungsleiterinnen und –leiter mit jedem einzelnen ihrer Mitarbeitenden.
  7. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Räumen des Ordinariates tätig sind, gelten folgende Regeln:
    1. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter arbeitet in seinem Büro alleine.
    2. Dienstgespräche und Sitzungen werden auf das Notwendigste eingeschränkt.
    3. Bei Dienstgesprächen wird der notwendige Abstand zwischen Teilnehmenden beachtet.
     
  8. Die geltenden allgemeinen und in Zusammenhang mit der Corona-Infektion erlassenen staatlichen und kommunalen Bestimmungen sind zu beachten.
  9. Die Erforderlichkeit von Dienstreisen und deren Durchführung ist im Einzelfall vom jeweiligen Dienstvorgesetzten zu prüfen.
  10. Diese Dienstanweisung tritt am Montag, dem 02. November 2020, 6:00 Uhr in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Aufhebungen oder Veränderungen bedürfen der Schriftform und hausinternen Veröffentlichung.

Magdeburg, den 02.11.2020

Dr. Bernhard Scholz

Generalvikar

Dienstanweisung zum Download

(sus/Foto:Hahn)

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