Zugangsbegrenzung, Abstandswahrung und Desinfektionsritus
Bischof Dr. Gerhard Feige sieht die Diskussion um Lockerungen für Gottesdienste kritisch
Für viele war und ist es schmerzlich, schon seit Wochen – vor allem aber an den Kar- und Ostertagen – nicht mehr leiblich in einem Gottesdienst gewesen zu sein. Die vertraute Gemeinschaft und die sonst stärkende Kommunion werden sehr vermisst. Außerdem sind zahlreiche erwachsene Taufbewerber, Erstkommunionkinder und jugendliche Firmlinge traurig, die sie betreffenden Sakramente nun erst zu einem späteren – noch nicht konkret auszumachenden – Termin empfangen zu können. Das verstehe ich ganz und gar! Keine Frage! Auch mir liegt die Religionsfreiheit am Herzen und tut es weh, immer noch auf öffentliche Gottesdienste verzichten zu müssen, zumal für uns Katholiken ja die Eucharistiefeier Quelle und Gipfel allen Christ- und Kirche-Seins ist. Mich irritiert aber zunehmend der Unmut, den manche Gläubige und kirchliche Verantwortungsträger inzwischen wehleidig oder kämpferisch zum Ausdruck bringen. Sollten wir als Christen nicht eher verantwortungsbewusst und solidarisch mit dafür Sorge tragen, die lebensbedrohliche Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus einzudämmen und eine medizinische Überforderung unserer Gesellschaft zu verhindern, als ähnlich wie verschiedene Lobbyisten versuchen, unsere Partikularinteressen durchzusetzen? Und sind gegenüber den Nöten und Leiden derer, die um ihr eigenes Leben oder das von Verwandten bangen müssen, die kaum noch eine wirtschaftliche Perspektive für sich sehen oder die im Einsatz gegen die Pandemie beruflich in vorderster Linie gefragt sind, unsere Gottesdienstausfälle nicht fast Luxusprobleme? Da gilt es, die Güter entsprechend abzuwägen.
Ist es berechtigt, von einer – wie ich kürzlich lesen konnte – „Gesundheitsdiktatur“ zu reden? Demgegenüber kenne ich zunächst einmal fast niemanden, der bei Glückwünschen nicht immer wieder hervorhebt, wie wichtig besonders die Gesundheit sei. Sicher wird sie aus christlicher Perspektive nicht als höchster Wert angesehen, sie sollte aber auch nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Und außerdem gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen einer autoritären Diktatur, die aus ideologischen Gründen Freiheitsrechte unterdrückt, und einem demokratischen Staat, der um des Gemeinwohls willen zeitweise manches beschränkt. Jetzt vielleicht ein Widerstandsrecht gegenüber einem vermeintlichen „Obrigkeitsstaat“ zu reklamieren, halte ich für anachronistisch. Dabei möchte auch ich freilich nicht entmündigt und blind auf ein Kollektiv oder eine Volksgemeinschaft eingeschworen werden, bin jedoch bereit, derartige Anordnungen in Kauf zu nehmen, wenn sie denn als sinnvoll und hilfreich erscheinen. Zugleich sollte man aber durchaus wachsam bleiben, um sich die vom Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit nicht schrittweise und hinterrücks durch vielleicht antireligiös wirkende Kräfte aushebeln zu lassen.
Jegliche Freiheit ist – und das sollte ebenso bedacht werden – nicht grenzenlos, sondern endet dort, wo die Freiheit des oder der anderen beginnt. Ähnlich wie ein antiautoritär erzogenes Kind, wenn es sich übergriffig verhält, deutlich in seine Schranken gewiesen werden muss, hat auch niemand ein Recht, irgendwelche Mitmenschen bewusst oder unbewusst durch Ansteckung in Gefahr zu bringen. Vielleicht bin ich als ehemaliger DDR-Bürger mit einer solchen Meinung nicht ganz freiheitstauglich, auf jeden Fall aber habe ich ein Gespür dafür, dass auch in einer demokratisch-pluralistischen Gesellschaft nicht alle ihren Selbstverwirklichungsfantasien um jeden Preis freien Lauf lassen können, sondern mancher Verzicht und manches Opfer nötig ist, um ein gedeihliches Zusammenleben zu ermöglichen.
Wenn seitens der Kirchen nunmehr der Druck auf den Staat erhöht wird, dass baldmöglichst wieder Gottesdienste nicht nur per Radio, Fernsehen und Livestream mitgefeiert werden können, frage ich mich natürlich, ob das in der den aktuellen gesetzlichen Vorschriften anzupassenden Form tatsächlich den Glauben fördert oder eher zum Krampf wird. Ich kann mir bis jetzt jedenfalls kaum vorstellen, wie Gottesdienste mit Zugangsbegrenzung, Anwesenheitsliste, Abstandswahrung, Mundschutz, Handschuhen, einem Desinfektionsritus vor der Gabenbereitung und der Austeilung der Kommunion mittels einer – noch zu erfindenden – liturgischen Zange gottgefällig und heilsdienlich sein sollen. Wie und nach welchen Kriterien soll darüber entschieden werden, wer teilnehmen darf und wer nicht? Wer soll überwachen, dass auch alle Regeln eingehalten werden? Und was ist mit den Gemeinden, die nur kleine Kirchen oder Kapellen haben? Werden auf diese Weise nicht neue Probleme geschaffen und die Frustration vergrößert? Sollte man nicht noch etwas abwarten, um erst dann wieder gemeinsam Gottesdienste zu feiern, wenn es natürlicher und menschenfreundlicher geschehen kann? Bis dahin aber dürfte jemand, dem Glaube und Kirche etwas bedeuten, auch weiterhin Möglichkeiten finden, um geistlich zu überleben. Schließlich bleiben ja zum Beispiel auch die Kirchen zum individuellen Gebet geöffnet.
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