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Tipps zum Schutz vor dem Coronavirus

Vorsichtsmaßnahmen bei Gottesdiensten und in Kirchenräumen

Die Verbreitung des neuen Coronaviruses (2019 nCoV oder auch COVID-19 genannt) nimmt zu. Viele Menschen machen sich Sorgen, insbesondere wenn es um den Besuch von Veranstaltungen geht. Dazu gehört auch der Besuch von Gottesdiensten. Jeder und jede Einzelne kann etwas tun, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Öfter mal gründlich die Hände waschen und bei grippeähnlichen Symptomen den Arzt konsultieren stehen ganz oben auf der Liste der guten Ratschläge.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen gegen das Coronavirus. „Die Zahl der in Deutschland an dem neuen Virus Erkrankten hat zugenommen. Jeder Einzelne und die im öffentlichen Bereich Verantwortlichen sind aufgefordert, der Ansteckung entgegenzuwirken. Dies gilt auch für den Bereich der Kirche“, heißt es in einem veröffentlichten Schreiben. Als Grundregel gelte, dass bei Verdacht auf eine Erkrankung auf die Teilnahme an Gottesdiensten und das Ausüben liturgischer Dienste verzichtet werden sollte.

Zudem rät die Bischofskonferenz zu weiteren Maßnahmen: Priester und Kommunionhelfer sollten sich die Hände waschen und Desinfektionsmittel verwenden. Zudem sei wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos die Handkommunion zu empfehlen, Kelchkommunion und Mundkommunion verlangten besondere Vorsicht. „Dasselbe gilt für den Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) beim Friedenszeichen nach dem Friedensgruß“, heißt es.

Bischof Dr. Gerhard Feige hat die Hinweise der deutschen Bischofskonferenz zur Vermeidung einer Ansteckung in Gottesdiensten und Kirchenräumen an alle Pfarreien in unserem Bistum weitergeleitet. Bei aller christlichen Gelassenheit sollten wir helfen, die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus, soweit wie es uns möglich ist, zu verringern. Deshalb bittet unser Bischof um Beachtung dieser Hinweise.

Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Virus COVID-19 (Coronavirus) in Gottesdiensten und Kirchenräumen

Die Zahl der in Deutschland an dem neuen Virus Erkrankten hat zugenommen. Jeder Einzelne und die im öffentlichen Bereich Verantwortlichen sind aufgefordert, um der Ansteckung entgegenzuwirken. Dies gilt auch für den Bereich der Kirche.

Die Grundregel zur Minderung der Erkrankungsgefahr lautet: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten.

Daraus folgt: Bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben. Dies gilt besonders für die Leiter von Wort-Gottes-Feiern, die Messdiener und Kommunionhelfer. Priester sollen nicht der Gemeindemesse vorstehen.

Zusätzlich empfehlen sich folgende Maßnahmen:
–   Bei Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein Ansteckungsrisiko eingeht.
–   Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert.
–   Für den Empfang der Heiligen Eucharistie empfiehlt sich gegenwärtig die Handkommunion. Wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos verlangen Kelchkommunion und Mundkommunion besondere Vorsicht. Dasselbe gilt für den Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) beim Friedenszeichen nach dem Friedensgruß des Priesters.

Ratsam ist vorübergehend auch eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen.

Im kirchlichen Bereich soll im Hinblick auf das neue Virus verantwortlich gehandelt, aber eine überzogene Ängstlichkeit vermieden werden. Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, im Rahmen des jeweils Möglichen und Nötigen mitzuhelfen, die Gefahr einer Ansteckung zu verkleinern.

Bonn, den 26. Februar 2020

Hinweise der Deutschen Bischofskonferenz zum Download

(sus/kna; pixabay)

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