Das Bistum Magdeburg legt die Vermögenssituation und die Ergebnislage des Bistums, des Bischöflichen Stuhls sowie des Kathedralkapitels vor
Das Bistum Magdeburg konnte im Berichtsjahr 2019 ein positives Jahresergebnis von 4,0 Mio. EUR erzielen, für 2018 lag das Jahresergebnis bei 1,87 Mio. EUR.
Entsprechend der Ergebnisrechnung beliefen sich die regulären Einnahmen des Bistums Magdeburg im Haushaltsjahr 2019 auf 34,57 Mio. EUR (Vorjahr: 33,15 Mio. EUR). Die Einnahmen aus Kirchensteuer- und Clearingmitteln [1] des Bistums Magdeburg lagen 2019 trotz der sinkenden Mitgliederzahlen bei 17,33 Mio. EUR (Vorjahr: 15,96 Mio. EUR).
Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen bilden mit 13,75 Mio. EUR (Vorjahr: 13,64 Mio. EUR) die zweite große Einnahmequelle des Bistums. Hierunter werden hauptsächlich die Staatsleistungen und der Strukturbeitrag Ost gefasst. Bei Letzterem handelt es sich um einen Zuschuss des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD). Er verminderte sich gegenüber 2018 um 0,99 Mio. EUR auf 5,98 Mio. EUR im abgelaufenen Haushaltsjahr. Der Strukturbeitrag Ost umfasst die über den VDD bereitgestellte finanzielle Hilfe der (Erz-) Bistümer aus den westlichen Bundesländern. Staatsleistungen erhält das Bistum Magdeburg auf der Grundlage des Staatskirchenvertrages mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen. Die Einnahmen aus diesen Zuschüssen betrugen 2019 6,22 Mio. EUR in 2019 (Vorjahr: 6,05 Mio. EUR).
Der größte Ausgabenblock im Haushalt sind Personalkosten: 2019 15,99 Mio. EUR (Vorjahr: 16,19 Mio. EUR), die gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken sind.
Zuweisungen und Zuschüsse – das sind Mittel, die Pfarreien, Verbände oder andere Einrichtungen für ihre Arbeit erhalten – wurden 2019 in Höhe von 7,90 Mio. EUR (Vorjahr: 8,04 Mio. EUR) ausgereicht. Neben der Besoldung der Priester, Diakone und Gemeindereferenten erhalten die Pfarrgemeinden sogenannte Schlüsselzuweisungen, Bau- und andere Zuschüsse (insgesamt 2019 3,50 Mio. EUR / Vorjahr: 3,51 Mio. EUR).
Zu den sonstigen Aufwendungen in Höhe von 6,62 Mio. EUR (2018: 6,82 Mio. EUR) zählen die Kosten für Miete, Pacht, Leasing, für Energie, Instandhaltung und Wartung, für Versicherungen, Kommunikation und Verwaltung sowie Gebühren und Umlagen. Die Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren verringerten sich gegenüber dem Vorjahr von 0,68 Mio. EUR auf 0,65 Mio. EUR. Durch den Abbau der Verschuldung und das weiterhin sehr niedrige allgemeine Zinsniveau konnten die Zinsaufwendungen für die in früheren Jahren aufgenommenen erheblichen Bankkredite von 0,44 Mio. EUR auf 0,39 Mio. EUR verringert werden.
Im Vergleich zu früheren Jahren (in 2011 mussten noch 2,24 Mio. EUR für Zinsen aufgewendet werden) sind wir damit auf der Finanzierungsseite zu erheblichen Kostensenkungen gelangt, so dass das Bistum in den kommenden Jahren bei zu erwartenden steigenden Zinsen gut aufgestellt ist.
Mit dem zusammengefassten Finanzbericht 2019/2018 legt das Bistum Magdeburg die Vermögenssituation und die Ergebnislage des Bistums Magdeburg, des Bischöflichen Stuhls zu Magdeburg sowie des Kathedralkapitels zu Magdeburg vor.
Der Finanzbericht 2019/2018 zum Download
[1] Das Clearingverfahren ist eine Verrechnung zwischen den Bistümern: Die Kirchensteuer steht dem Bistum zu, in dem ein Katholik wohnt. Ist sein Arbeitsort in einem anderen Bistum, entrichtet der Arbeitgeber über die Lohnsteuer die Kirchensteuer an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt, das eben in dem anderen Bistum liegt. Über das Clearingverfahren werden solche Fälle ausgeglichen.