Arbeit und Aufgabe des Katholischen Büros
Allgemein
Die Katholischen Büros sind eine wichtige Verbindungs- und Informationsstelle zwischen Kirche und Politik. Über die Büros treten Bischöfe mit Landesregierungen, Ministerien, Parteien und gesellschaftlichen Verbänden in Kontakt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, auf den Gebieten der Politik, Gesellschaft sowie Gesetzgebung eine einheitliche Auffassung der katholischen Kirche nach außen darzustellen und zu vertreten.
Das Katholische Büro Sachsen-Anhalt
Neben dem Katholischen Büro in Berlin, das für die Bundespolitik zuständig ist, gibt es in jedem Bundesland ein Katholisches Büro, das die Verbindung zur Landespolitik hält. Einrichtung und Betrieb des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt finden ihre Rechtsgrundlage in Art. 2 Abs. 2 und 3 des Vertrags zwischen dem Hl. Stuhl und dem Land Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 1998. Dort heißt es: „(2) Bei Gesetzgebungsvorhaben und Programmen auf Sachgebieten, die die Belange der katholischen Kirche unmittelbar betreffen, wird die Landesregierung die katholische Kirche angemessen beteiligen. (3) Zur Wahrnehmung solcher Aufgaben gegenüber dem Staat und zur Verbesserung der gegenseitigen Information bestellen die Diözesanbischöfe einen Beauftragten und richten am Sitz der Landesregierung ein Katholisches Büro als Kommissariat der Bischöfe im Land Sachsen-Anhalt ein.“
Arbeitsweise des Katholischen Büros
Die Vertretung einer einheitlichen Auffassung der katholischen Kirche in den landespolitischen Raum hinein geschieht z. B. durch Stellungnahmen bei Gesetzesanhörungen und durch Vorbereitung, Prüfung und Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen. Außerdem finden regelmäßige Treffen, Hintergrundgespräche und Diskussionsforen zwischen Vertretern der Kirche und Landespolitik statt. Die Arbeit des Katholischen Büros soll so zu einem dialogischen und vertrauensvollen Verhältnis zwischen Staat und Kirche beitragen. Die Themenfelder sind überaus vielfältig: Das gesamte Unterrichts- und Bildungswesen vom Kindergarten bis zur Universität gehört ebenso dazu wie Bewahrung und Weiterentwicklung der kategorialen Seelsorge, z. B. in den Justizvollzugsanstalten und bei der Polizei. Auch die familien- und sozialpolitischen gemeinsamen Aufgaben von Staat und Kirche, z. B. im Bereich der Beratungsstellen, sind Gegenstand der Arbeit. Die wesentlichen Gegenstände der Beziehungen zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der katholischen Kirche sind in dem Vertrag zwischen dem Hl. Stuhl und dem Land Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 1998 und hieran anschließenden Ausführungsvereinbarungen geregelt.
Personalbesetzung und Einordnung in die binnenkirchlichen Strukturen
Das Katholische Büro Sachsen-Anhalt ist zurzeit besetzt mit einer Vollzeitstelle Sekretärin/Sachbearbeiterin und einer Vollzeitstelle Leiter des Büros. Es arbeitet im Auftrag der Bischöfe, deren Diözesen sich auch im Land Sachsen-Anhalt befinden. Hierbei handelt es sich ganz wesentlich um den Bischof von Magdeburg (Bistum Magdeburg) sowie um den Erzbischof von Berlin (Erzbistum Berlin); zum Gebiet des Erzbistums Berlin gehört im Land Sachsen-Anhalt die Region in und um Havelberg im Norden des Landes. Wenngleich das Bistum Magdeburg (und erst recht das Erzbistum Berlin) sich auch wesentlich auf Flächen erstreckt, die außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt liegen, ist die regionale Zuständigkeit des Katholischen Büros hiervon abweichend auf das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt und folgt damit staatlich-hoheitlichen Vorgaben. Es ist nicht in diözesane Verwaltungsstrukturen eingebettet sondern eine selbständige bischöfliche Dienststelle. In der Praxis bedient sich im Innenverhältnis das Katholische Büro Sachsen-Anhalt ganz wesentlich der Fachkunde der Mitarbeiter des Bistums Magdeburg und seiner Einrichtungen und Verbände und pflegt zu diesen den Informationsfluss und die sachliche Zusammenarbeit. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Leiters des Büros ist der Bischof.