Richtlinie und Formular zum Download
Die Anträge auf finanzielle Hilfe durch das Bonifatiuswerk im Bistum Magdeburg stellt in der Regel der Kirchenvorstand einer Pfarrei gemeinsam mit dem Pfarrgemeinderat. Förderungswürdig sind Projekte in Pfarreien und Einrichtungen, die nach den Pastoralvereinbarungen als zukunftsfähig eingestuft werden. Dies gilt vor allem für Kinder- und Jugendprojekte, sowie für die Bildungs- und Multiplikatorenarbeit.
Die Empfänger der Zuwendung verpflichten sich, zuvor einen Finanzierungsplan und zum Abschluss einen Verwendungsnachweis der Fördermittel dem Bonifatiuswerk vorzulegen. Der Empfänger ist für die zweckgebundene und sparsame Verwendung der Fördermittel verantwortlich. Die Fördermittel dürfen nur zur Erfüllung des im Bewilligungsschreiben bestimmten Zweckes verwendet werden. Mittel, die nicht für die Projektdurchführung benötigt werden, sind nach Abschluss des Projektes an das Bonifatiuswerk im Bistum Magdeburg zurückzugeben.
Weitere, detaillierte Informationen:
- Antrag stellen (Online-Formular)
- Satzung Bonifatiuswerk (pdf, 2 MB)
- Vergaberichtlinie (PDF, 86 KB)