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Jahresbericht 2017

Im Einsatz, um zu helfen

Die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen engagieren sich im Bistum Magdeburg bei der Caritas, in kirchlichen Kindergärten, für eine Stärkung von Bildung und treten für sozial Benachteiligte ein, auch im ländlichen Raum. „Dafür möchte ich allen meinen herzlichen Dank aussprechen“, so Generalvikar Dr. Bernhard Scholz. „Ohne dieses Engagement, aber auch ohne finanzielle Mittel wäre so ein weitreichendes Wirken nicht möglich.“

Das Bistum Magdeburg legt mit dem Finanzbericht 2017 zum vierten Mal die Vermögenssituation und die wirtschaftliche Ergebnislage des Bistums Magdeburg, des Bischöflichen Stuhls zu Magdeburg sowie des Kathedralkapitels zu Magdeburg vor.

Im Haushaltsjahr 2017 beliefen sich die Einnahmen auf 31,25 Mio. EUR. Die Einnahmen aus Kirchensteuer- und Clearingmitteln des Bistums Magdeburg lagen 2017 bei 15,42 Mio. EUR (Vorjahr: 14,57 Mio. EUR). Die Erträge aus Staatsleistungen und Zuschüssen – vor allem durch den Strukturbeitrag Ost des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) – bilden mit 13,88 Mio. EUR eine zweite Einnahmequelle des Bistums. Die Zuschüsse des VDD verminderten sich gegenüber 2016 um 0,99 Mio. EUR auf 6,61 Mio. EUR; die Staatsleistungen an das Bistum Magdeburg auf der Grundlage des Staatskirchenvertrages mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie mit dem Freistaat Sachsen betrugen in 2017 5,89 Mio. EUR.

Den regulären Einnahmen standen in 2017 Ausgaben in Höhe von 28,4 Mio. EUR (Vorjahr: 29,1 Mio. EUR) gegenüber. Hierbei bilden die Personalkosten mit 15,38 Mio. EUR den größten Anteil (Vorjahr 15,53 EUR). Die laufenden Zahlungen an die Pfarreien, Verbände und andere Einrichtungen betrugen im Rechnungsjahr 8,56 Mio. EUR. Neben der laufenden Besoldung der Priester, Diakone und Gemeindereferenten erhalten die Pfarrgemeinden aus dem Bistumshaushalt insgesamt 3,74 Mio. EUR als Schlüsselzuweisungen, Bau- und andere Zuschüsse.

Zusätzlich zu den Zuschüssen an die Caritasverbände in Höhe von 1,82 Mio. EUR stellt das Bistum entsprechende Mittel für übernommene caritative Aufgaben zur Verfügung. Ferner erhielten im Berichtsjahr Bildungs- und Tagungshäuser, überdiözesane Einrichtungen und Institutionen 2,40 Mio. EUR an Zuschüssen.

Die Erträge aus laufenden Beteiligungen und Wertpapieren betrugen im Berichtsjahr 2,22 Mio. EUR (Vorjahr: 5,16 Mio. EUR). Durch die weitere Reduzierung der Kreditlast wie auch durch das allgemein niedrigen Zinsniveau konnten die Zinsaufwendungen für die in früheren Jahren aufgenommenen Kredite auf 0,45 Mio. EUR verringert werden (Vorjahr: 0,58 Mio. EUR).

Mit Bilanzlegung konnte das Bistum im Berichtsjahr ein positives Jahresergebnis von 4,40 Mio. EUR (2016: 7,1 Mio EUR) erzielen. Für die künftigen Haushaltsjahre werden jedoch niedrigere Jahresergebnisse erwartet.

Das Bistum Magdeburg ist eine vergleichsweise junge Diözese mit begrenzten Ressourcen und – neben der Pfarrseelsorge – mit einer Vielfalt von pastoral-caritativen Aufgaben an besonderen Orten und in Verbänden, wie auch mit Tätigkeiten in der Bildungsarbeit in Bildungs- und Exerzitienhäusern sowie in den Schulen. Einen großen Teil der für die Erfüllung dieser originär pastoralen Aufgaben entstehenden Ausgaben bestreitet das Bistum aus Kirchensteuermitteln. Wie auch in den übrigen deutschen Diözesen ist das Bistum mit sinkenden Katholikenzahlen konfrontiert. Dies hat Auswirkung auch auf die Zuweisungen aus Kirchensteuermitteln. Ursache dieses Rückgangs sind vor allem demografische Effekte. Laut Statistischen Bundesamt verzeichnete Sachsen-Anhalt seit 1990 durch Abwanderungsverluste den stärksten Bevölkerungsrückgang. Während andere ostdeutsche Bundesländer (Sachsen und Brandenburg) bereits einen steigenden Trend der Zuwanderung aufweisen können, übersteigen in Sachsen-Anhalt die Fortzüge nach wie vor die Zuzüge. Auch dieser Trend setzt sich weiter fort.

In der Diözese lebten zum 31. Dezember 2017 82.345 Katholiken (Vorjahr: 83.506) Dieser Trend hält weiter an. Seit Jahren verzeichnet das Bistum Magdeburg eine sinkende Zahl von Geburten und Taufen, die deutlich unter der Zahl der Sterbefälle liegt. Die Entwicklung des Trends wird ferner durch Kirchenaustritte bestätigt (im Jahr 2017 – 677 Austritte; Vorjahr: 647).

Zum 1. Januar 2016 wurden bei der Rechnungslegung wie auch bei der Gliederung der Jahresabschlüsse die Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) vollständig umgesetzt – jeweils unter Beachtung der Besonderheiten einer kirchlichen Körperschaft. Hierbei werden die ausgewiesenen Werte durch externe Wirtschaftsprüfer einer Abschlussprüfung unterzogen. Zusätzlich werden die Jahresabschlüsse nach den diözesanen Ordnungen vom Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat sowie vom Konsultorenkollegium final genehmigt.

Doppelte Rechnungslegung aller genannten Körperschaften wie auch der Umgang mit den entsprechenden Vorgaben des HGB führen somit zu einer größeren Transparenz über die Verwendung finanzieller Ressourcen.

Der gesamte Bericht zum Download

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