Eigentum ist kein Selbstzweck
Das Bistum Magdeburg hat zum ersten Mal sein Vermögen offengelegt. Der Jahresbericht 2014 weist eine Bilanzsumme und damit ein Bruttovermögen von rund 63 Millionen Euro aus. Das Nettovermögen des Bistums beläuft sich auf etwa 9,1 Millionen Euro. Generalvikar Raimund Sternal erläuterte den Bericht am Mittwoch in Magdeburg gemeinsam mit dem Leiter der Vermögensverwaltung des Bistums Carsten Bauern und mit dem Leiter des Fachbereichs Ressourcen im Bischöflichen Ordinariat Matthias Ullrich. Der Bischöfliche Stuhl als eigenständiger Rechtsträger verfügt demzufolge über zirka 393.000 Euro. Die Erträge des Bischöflichen Stuhls werden ausschließlich für soziale Zwecke eingesetzt. Das Kathedralkapitel als gleichfalls eigenständige juristische Person verwaltet ein Vermögen von knapp 3 Millionen Euro. Aus dem Erlös dieses Kapitals bestreitet das Kathedralkapitel seine Aufwendungen beispielsweise rund um die Kathedrale St. Sebastian.
Eigentum und Geld sind für das Bistum Magdeburg kein Selbstzweck. Das Vermögen diene der Kirche laut Generalvikar Sternal vielmehr dazu, ihre vielfältigen Aufgaben in der Gesellschaft und für die Menschen in der Region wahrzunehmen, gemäß dem Leitwort des Bistums „um Gottes und der Menschen willen“. Der vorgelegte Jahresbericht belege dies mit verschiedensten Beispielen aus Bereichen wie Beratung, Caritas, Schule, Bildung und Seelsorge, erklärte Sternal. So sei die katholische Kirche mit ihren verschiedensten Einrichtungen in Sachsen-Anhalt einer der größten Arbeitgeber.
Nicht in den Jahresbericht eingeflossen ist der Pensionsfond des Bistums Magdeburg. Dieser umfasst knapp 29 Millionen Euro. Um alle Priesterpensionen aus dem Fond finanzieren zu können, wäre jedoch eine Anlage von etwa 64 Millionen Euro notwendig. Die Lücke soll nach Auskunft von Generalvikar Raimund Sternal durch sparsames Haushalten Schritt um Schritt verringert werden. Derzeit werden die Pensionen aus dem laufen Etat finanziert.
Auch die Pfarreien und Caritasverbände sind auf Grund ihrer Stellung als eigene juristische Person nicht in die Bilanz einbezogen. Gleiches gilt für die vom Bistum Magdeburg errichteten Stiftungen wie beispielsweise die Edith-Stein-Schulstiftung und die Stiftung Netzwerk Leben für Schwangere und Familien in Not. Als kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts werden diese Vermögen gesondert bilanziert. | Download