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Einen Ablass erlangen

Der Ablass wird allen gewährt, die unter den üblichen Bedingungen (die Absicht, den Ablass empfangen zu wollen, die sakramentale Beichte, die eucharistische Kommunion und das Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters), die Heilige Pforte in einer Haltung des Glaubens durchschreiten.

Zum Ablass gehören dann auch die sogenannten „Bußwerke“ (entsprechende Gebete oder gute Werke). Als Werke für das Jubiläumsjahr werden viele Möglichkeiten benannt. Dazu gehört es vor allem, sich den Menschen zuzuwenden, die sich in Not oder Schwierigkeiten befinden: z.B. Kranke, einsame alte Menschen, Flüchtlinge, Gefangene usw. In ihnen begegnet uns Jesus Christus selbst.

Den Ablass können Einzelne für sich persönlich erlangen, sie können ihn aber auch besonders anderen Menschen, nicht zuletzt den Verstorbenen, zuwenden.

„Den Ablass des Heiligen Jahres zu leben heißt also, sich der Barmherzigkeit des Vaters anzuvertrauen in der Gewissheit, dass seine Vergebung sich auf das gesamte Leben der Gläubigen auswirkt“ (Papst Franziskus).

Dr. Annette Schleinzer | Download
 

Quelle: Bistum Magdeburg, Pressestelle, presse@bistum-magdeburg.de, 0391-5961134


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