Fragen der Kirchenfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland sind immer wieder Gegenstand lebhafter Debatten und Kontroversen. Neben der Kirchensteuer stehen insbesondere die sogenannten Staatsleistungen im öffentlichen Focus. Bei diesen handelt es sich um historisch begründete staatliche Zuwendungen, die unter anderem, aber eben nicht nur, infolge und als Entschädigung kirchlicher Vermögenseinbußen im Kontext staatlicher Säkularisationsmaßnahmen erbracht werden. Durch die Säkularisationsmaßnahmenverloren die Kirchen ihre finanzielle Unabhängigkeit, denn durch die Besitztümer waren die Kirchen bis zu dem Zeitpunkt der Enteignungen autark und nicht auf Transferzahlungen angewiesen.
Eine Übersicht zu Begriffen, Arten und auch zu besonderen Erscheinungsformen haben Prof. Dr. Ansgar Hense und Dr. Markus Schulten vom Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands erstellt:
https://www.dbk.de/themen/kirche-und-geld/staatsleistungen/
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