Gemeindereferentin und Gemeindereferent ist ein pastoraler Laienberuf, der in einer oder mehreren Pfarreien in enger Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und anderen hauptberuflichen MitarbeiterInnen im pastoralen Dienst ausgeübt wird.
GemeindereferentInnen arbeiten in den Grunddiensten Verkündigung, Diakonie und Liturgie und übernehmen dabei eigenverantwortlich pastorale Aufgaben. Neben dem gemeindlichen Bereich können bei entsprechender Eignung und pastoraler Notwendigkeit auch spezielle Einsatzfelder zum Aufgabenbereich der/des Gemeindereferentin / -referenten gehören (zum Beispiel Klinikseelsorge, Gefängnisseelsorge). Nach erfolgreicher Ausbildung und zwei Berufseinführungsjahren erhalten sie die Bischöfliche Beauftragung, die deutlich macht, dass sie ihren Dienst im ausdrücklichen Auftrag des Bischofs versehen.
Grundvoraussetzungen für die Zugangswege zum Beruf „GemeindereferentIn“ sind:
- Taufe und Firmung, Engagement in einer katholischen Gemeinde, ein für die jeweilige Ausbildungsstätte qualifizierendes Schulabschlusszeugnis, eine Empfehlung für diesen Beruf durch eine/n hauptamtliche/n pastorale/n MitarbeiterIn (Priester, GemeindereferentIn, Diakon) und die gesundheitliche Eignung für einen seelsorglichen Beruf.
- In einem Bewerbungsgespräch mit Personalverantwortlichens des Bistums wird über die Aufnahme in den BewerberInnenkreis des Bistums entschieden.
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